Gericht kippt Mallorcas Stierkampfverbot: Auf Mal­lorca dürfen wieder Stiere getötet werden

21.12.2018

Auf Mallorca dürfen Toreros in der Arena wieder Stiere töten. Ein vom Regionalparlament der Balearen Inseln verhängtes Verletzungs- und Tötungsverbot wurde nach knapp eineinhalb Jahren vom spanischen Verfassungsgericht gekippt.

Der "Stierkampf light", wie spanische Medien das Verletzungs- und Tötungsverbot von Stieren auf den Balearen Inseln nannten, ist nach nur eineinhalb Jahren vom spanischen Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden. Erst im Juli 2017 hatte das Regionalparlament der Balearen Inseln einige Artikel des Gesetzes über Stierkämpfe und Tierschutz reformiert.

Zu dieser Gesetzesänderung aber sei das Parlament nicht befugt gewesen, urteilten die Verfassungsrichter. Das von Linksparteien beherrschte Regionalparlament der Balearen in Palma de Mallorca habe seine Kompetenzen überschritten, wie Medien am Freitag unter Berufung auf Justizkreise berichteten. Da der Stierkampf 2013 zum nationalen Kulturgut erklärt worden sei, könne nur der spanische Staat darüber entscheiden, hieß es.

Die Stiftung "Fundación Toro de Lidia" (Stiftung Kampfstier) hatte das Tötungsverbot als "Barbarei" bezeichnet. Durch die Gesetzesreform werde "der Stierkampfkunst ihre Essenz genommen, nämlich der Tod". Ganz anders dagegen die Tierschützer, die das Urteil scharf kritisierten. Die Vorsitzende der Tierschutz-Partei PACMA, Silvia Barquero, sagte der Nachrichtenagentur Europa Press, die einzige Lösung sei ein "totales Stierkampfverbot in ganz Spanien."

Obwohl Stierkampf in Spanien zunehmend umstrittener wird und vor allem unter den Jüngeren immer mehr an Attraktivität verliert, stellte das Verfassungsgericht schon im Herbst 2016 klar, dass die spanischen Regionen die sogenannten "Corridas" nicht völlig verbieten dürfen. Damals war ein in Katalonien seit 2010 geltendes Stierkampfverbot gekippt worden.

Zitiervorschlag

Gericht kippt Mallorcas Stierkampfverbot: . In: Legal Tribune Online, 21.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32901 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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