Die CDU hat ein Parteiausschlussverfahren gegen Hans-Georg Maaßen eingeleitet. Dieser argumentiert rechtlich dagegen, unter anderem bestünden die materiellen Voraussetzungen für einen Rauswurf nicht.
Die CDU hat am Montagvormittag ein Parteiausschlussverfahren gegen Hans-Georg-Maaßen eingeleitet, nachdem die Rufe nach einem solchen zunehmend lauter geworden sind, weil seine Person immer wieder in die Kritik geraten war.
In einem an den Generalsekretär der CDU gerichteten Schreiben vom 09. Februar 2023, das LTO vorliegt, hält der Jurist und ehemalige Verfassungsschutzpräsident dem geplanten Rauswurf unter anderem rechtliche Gründe entgegen. Er war zuvor mit Beschluss vom 30. Januar 2023 zum freiwilligen Parteiaustritt aufgefordert worden. Diese Frist hatte Maaßen aber verstreichen lassen.
Ein "schwerer Schaden" für die CDU?
In seinem Schreiben an den Generalsekretär vertritt Maaßen die Auffassung, dass die materiellen Voraussetzungen für ein Parteiausschlussverfahren nicht vorliegen, da er nicht gegen die Grundsätze und Ordnung der CDU verstoßen habe. Entsprechend könne er der Partei durch sein Verhalten auch keinen "schweren Schaden" zugefügt haben. Einen solchen verursacht zu haben, habe man ihm haltlos vorgeworfen, die CDU könne ihn aber weder darlegen noch beweisen.
Dem Vorwurf, den Vorsitz des Werte-Union e. V. übernommen zu haben – der sich selbst als konservativer Flügel der CDU bezeichnet – und so der CDU zu schaden, hält Maaßen entgegen, dass jedes CDU-Mitglied auch Mitglied in dem Verein sein könne. Es bestehe auch kein Unvereinbarkeitsbeschluss eines Bundesparteitages, der die Mitgliedschaft in der Werte-Union mit derjenigen in der CDU für unvereinbar erkläre. Einen solchen braucht es jedoch laut Maaßen zur Begründung eines Verstoßes gegen die Grundsätze und die Ordnung der CDU.
Maaßen: Austrittsaufforderung rechtswidrig und nötigungsgleich
Der Vorwurf der CDU, er habe zudem "Äußerungen in der Sprache aus dem Milieu der Antisemiten und Verschwörungstheoretiker" verwendet, sei abwegig und juristisch nicht überprüfbar. Es werde ihm damit gerade nicht unterstellt, etwa selbst Antisemit oder "Verschwörungsideologe" zu sein oder sich in der Hinsicht zu äußern. Vielmehr werde ihm so vorgeworfen, sich deren Geheimsprache zu bedienen - und das sei nicht fass- und nachprüfbar.
Da somit keine materiellen Gründe für ein Parteiausschlussverfahren vorlägen, sei auch die Austrittsaufforderung rechtswidrig und nötigungsgleich gewesen, wodurch ihn die CDU ihrerseits in seinen Rechten verletzt habe. Zudem leide das Parteiausschlussverfahren schon an formalen Mängeln.
Maaßen schlägt in dem Schreiben schließlich selbst vor, in einem Ordnungsverfahren zum Beispiel eine Verwarnung auszusprechen, "die ich in Abhängigkeit vom Fortgang des Verfahrens grundsätzlich zu akzeptieren bereit wäre".
Das Verfahren könnte sich sonst noch lange hinziehen: In der CDU geht man laut Bundesvorsitzendem Merz davon aus, dass Maaßen den Beschluss vom Montag, das Parteiausschlussverfahren einzuleiten, nicht akzeptieren wird. Sofern die Sache weiter streitig bleibt, wäre erste Instanz das Kreisparteigericht in Thüringen. Betroffene von Ausschlussverfahren können aber auch noch vor ordentliche Gerichte ziehen.
lp/LTO-Redaktion
mit Material der dpa
CDU leitet Parteiausschlussverfahren ein: . In: Legal Tribune Online, 13.02.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51052 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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