LVerfG Meckpomm zu NPD-Äußerungen: Polemik gehört zur Politik

25.06.2015

Polemische Formulierungen gehören zur Parlamentsdebatte, entschied das LVerfG Mecklenburg-Vorpommern und gab drei Klagen von NPD-Abgeordneten gegen Landtagspräsidentin Bretschneider statt.

Mecklenburg-Vorpommerns Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider (SPD) hat mit drei Ordnungsmaßnahmen gegen Abgeordnete der rechtsextremen NPD im Juli 2014 gegen die Landesverfassung verstoßen. Das Landesverfassungsgericht (LVerfG) in Greifswald gab Klagen der NPD-Abgeordneten Michael Andrejewski und Stefan Köster statt (Urt. v. 25.06.2015, Az. 08/14, 09/14, 10/14). In der Debatte ging es um das Hissen der Regenbogenflagge vor öffentlichen Gebäuden.

Bretschneider hatte die NPD-Abgeordneten wegen diskriminierender Äußerungen mit Ordnungsmaßnahmen belegt. Queer.de zitiert Andrejewski mit den Worten: "Die können sonstwo ihre Fahne hissen, in ihrem Schrebergarten oder wo auch immer, aber eben nicht hoheitlich an öffentlichen Gebäuden. Und warum nur sie? Sind sie irgendwas Besonderes?"

Das Gericht sah in diesen Sanktionen einen Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützten parlamentarischen Mitwirkungsrechte, konkret in das Rederecht, das zum Kernbereich der Abgeordnetenrechte gehöre. Bei Auseinandersetzungen mit dem politischen Gegner seien überspitzte und polemische Formulierungen hinzunehmen - auch bei einem noch so deutlichen Konsens einer Parlamentsmehrheit, betonte die Vorsitzende Richterin Hannelore Kohl. Das Parlament sei "Ort einer gerade gewollten gegensätzlichen Erörterung in der Sache". Der jeweils amtierende Präsident unterliege dabei einer "strikt zu beachtenden parteipolitischen Neutralitätspflicht". Die Ordnungsmaßnahmen hätten den jeweiligen Organkläger in seinen durch Art. 22 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 der Landesverfassung gewährleisteten parlamentarischen Mitwirkungsrechten verletzt.

Kein Kommentar seitens des Landtags

Der Landtag wird nach Angaben eines Sprechers die Entscheidungen akzeptieren, die Urteile aber nicht kommentieren. "Dies gebietet der Respekt vor der Judikative", sagte Landtagssprecher Dirk Lange.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Wolf-Dieter Ringguth, stellte sich hinter den Kurs des Landtagspräsidiums, die NPD-Abgeordneten bei diskriminierenden Äußerungen in die Schranken zu weisen. "Für mich steht fest, dass das Landtagspräsidium auch künftig den menschenverachtenden Äußerungen der NPD im Parlament entgegentreten muss." Die CDU-Fraktion werde das Urteil jetzt sorgfältig auswerten. Die SPD-Fraktion wollte das Urteil nach Angaben eines Sprechers nicht kommentieren.

In der Debatte um das Hissen der Regenbogenflagge hatte Bretschneider Andrejewski das Wort entzogen. Dies begründete sie damit, dass Andrejewski durch seine mit abwertenden Begriffen gespickte Rede menschenverachtend eine große Gruppe von Menschen diskreditiert habe. Mit einer ähnlichen Begründung hatte Bretschneider danach Köster zwei Ordnungsrufe erteilt.

289 von 315 Ordnungsmaßnahmen gegen NPD verhängt

Keine Partei provoziert im Landtag mit Reden und Zwischenrufen so häufig wie die Abgeordneten der NPD: Von den in der aktuellen Wahlperiode verhängten 315 Ordnungsmaßnahmen im Landtag richteten sich 289 gegen sie. Alle 19 Sitzungsausschlüsse - die härteste Sanktion des Landtagspräsidiums gegen einzelne Abgeordnete - richteten sich gegen NPD-Fraktionsmitglieder.

Die deutliche Mehrheit der in den vergangenen Jahren verhängten Ordnungsmaßnahmen gegen NPD-Abgeordnete wurde nicht beanstandet. 22 Mal zog die NPD seit 2006 jedoch vor Gericht, um Sanktionen anzufechten. Im Januar 2014 gab das Verfassungsgericht zwei NPD-Klagen gegen Landtag und Regierung statt, wies zwei weitere gegen den Landtag aber als unbegründet zurück. Zuletzt unterlag die NPD im Februar mit einer Klage gegen den Landtag. Dabei ging es um die Einbehaltung von Fraktionsgeldern.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LVerfG Meckpomm zu NPD-Äußerungen: . In: Legal Tribune Online, 25.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15998 (abgerufen am: 18.11.2024 )

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