LVerfG Mecklenburg-Vorpommern zu Umgang mit NPD: Gericht zeigt Landtag und Regierung Grenzen auf

23.01.2014

Das LVerfG in Greifswald hat am Donnerstag zwei Klagen von Abgeordneten der NPD stattgegeben. In einem Fall sah das Gericht das parlamentarische Fragerecht des Abgeordneten David Petereit durch die Landesregierung verletzt, in einem weiteren Fall das parlamentarische Mitwirkungsrecht des Abgeordneten Michael Andrejewski durch einen Ordnungsruf des Landtagspräsidiums.

Andrejewski war in einer Landtagssitzung Ende 2012 zur Ordnung gerufen worden, weil er nach Auffassung des Parlamentspräsidiums das Andenken des früheren Bundespräsidenten Gustav Heinemann (SPD) verunglimpft hatte. Er hatte Heinemann in die Nähe der NSDAP gerückt. Das Landesverfassungsgericht (LVerfG) Mecklenburg-Vorpommerns hielt den Ordnungsruf für nicht zulässig: Die Äußerung habe die Grenze des erlaubten Inhalts einer Parlamentsrede mit weltanschaulichen, politischen oder historischen Deutungen noch nicht überschritten, heißt es in der Entscheidung (Urt. v. 21.01.2014, Az. LVerfG 5/13).

Im Fall Petereit verletzte die Landesregierung nach Auffassung des Verfassungsgerichts das parlamentarische Fragerecht, weil sie zwei Kleine Anfragen des NPD-Mannes nicht vollständigt beantwortet hatte - obwohl die Daten teilweise vorgelegen hätten (Urt. v. 21.01.2014, Az. LVerfG 8/13). Konkret ging es um zusätzliche Informationen zur politisch motivierten Kriminalität zwischen 2001 und 2012, die Petereit erfragen wollte.

Zwei weitere Klagen von NPD-Abgeordneten wiesen die Richter hingegen zurück. Nach ihrer Einschätzung war der Ausschluss eines NPD-Politikers von einer Sitzung nicht zu beanstanden, nachdem dieser mit einem Zwischenruf die Rede eines aus dem Irak stammenden Linken-Abgeordneten gestört hatte (Urt. v. 21.01.2014, Az. LVerfG 4/13).

Gleiches gilt für einen Ordnungsruf, nachdem sich die NPD-Abgeordneten während der Verlesung der Namen der NSU-Opfer demonstrativ in eine Fensternische des Sitzungssaales zurückgezogen hatten (Urt. v. 21.01.2014, Az. LVerfG 3/13).

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LVerfG Mecklenburg-Vorpommern zu Umgang mit NPD: . In: Legal Tribune Online, 23.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10761 (abgerufen am: 15.11.2024 )

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