Weiterer Rechtsstreit um die Zulässigkeit von Adblockern: Erfolg für "Blockr" zeichnet sich ab

20.11.2015

Nachdem bereits etliche Medienhäuser mit Klagen gegen die Software "Adblock Plus" gescheitert sind, hat es die WeltN24 GmbH nun mit einer einstweiligen Verfügung gegen das Programm "blockr" versucht - doch die Chancen stehen schlecht.

Im Streit um die Zulässigkeit von AdBlockern müssen die Medienkonzerne mit einer weiteren Niederlage rechnen. In einem Verfahren vor dem Landgericht (LG) Stuttgart teilte die Kammer im mündlichen Verfahren am Donnerstag mit, dass nach ihrer derzeitigen Auffassung kein Unterlassungsanspruch wegen einer unlauteren gezielten Behinderung nach § 4 Nr. 10 UWG gegen die Entwickler des Werbeblockers "Blockr" gegeben sei (Az. 11 O 238/15). Dies teilt die Kanzlei des Werbeblocker-Anbieters Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum mit. Der Termin der Urteilsverkündung wurde auf den 10. Dezember 2015 gelegt.

Eine Tochtergesellschaft der Axel Springer SE, die WELTN24 GmbH, hatte beim LG Stuttgart gegen die Betreiber von "Blockr" einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt. Danach, so die Beklagtenvertreter, sollte ihrer Mandantin untersagt werden, ein Softwareprogramm anzubieten, zu bewerben, zu pflegen, oder zu vertreiben oder anbieten, bewerben, pflegen oder vertreiben zu lassen, das Werbeinhalte auf den Seiten von Welt Online einschließlich deren mobiler Ausgabe unterdrückt.

Der Vertreter der Antragsgegner, Dr. Niklas Haberkamm gab sich nach der Verhandlung zufrieden: "Wir freuen uns, dass das Gericht unserer Argumentation gefolgt ist, nach welcher der Werbeblocker unserer Mandantin wettbewerbsrechtlich zulässig ist." Das Gericht habe insbesondere auch berücksichtigt, dass es die freie Entscheidung der Nutzer sei, ob sie einen Werbeblocker nutzen wollen, und dass Seitenbetreiber und Publisher verschiedene adäquate Reaktionsmöglichkeiten auf den Einsatz von Adblockern hätten, beispielsweise den Einsatz einer eigenen Werbeblockersperre.

AdBlocker verschiedener Anbieter haben die Gerichte in der Vergangenheit bereits öfter beschäftigt. Das LG Hamburg wies eine Klage von Zeit Online und dem Handelsblatt ab. Kurz darauf scheiterten auch die Fernsehsender RTL und ProSiebenSat.1 mit ihren Klagen vor dem LG München I. Zuletzt hatte Bild Online tatsächlich eine Sperre für Nutzer errichtet, die einen Werbeblocker verwenden. Als sodann jemand ein Video online stellte, in dem er beschrieb, wie man diese Sperre umgehen könne, landete sogar der Werbeblocker-blocker-entblocker vor Gericht.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Weiterer Rechtsstreit um die Zulässigkeit von Adblockern: . In: Legal Tribune Online, 20.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17611 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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