LG Stade: "Maskenmann" zu lebenslanger Haft verurteilt

27.02.2012

Mit einer schwarzen Sturmhaube über dem Kopf überfiel der "Maskenmann" seine Opfer: Martin N. ist knapp 20 Jahre nach seiner ersten Tat zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Außerdem ordnete das Gericht die anschließende Sicherungsverwahrung an.

Das Landgericht (LG) Stade verurteilte Martin N. am Montag wegen Mordes und ordnete zudem Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Haft an - der 41-Jährige kommt erst dann wieder in Freiheit, wenn Gutachter feststellen, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht. Außerdem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest.

Der Pädagoge hatte zwischen 1992 und 2001 in Norddeutschland drei Jungen ermordet und zahlreiche weitere missbraucht. Die meisten Taten hatte er während des Prozesses gestanden. Der Psychiater, der ihn untersucht hatte, stufte ihn wegen einer pädophilen Störung als rückfallgefährdet ein.

Mit einer schwarzen Sturmhaube maskiert und dunkler Kleidung getarnt war Martin N. nachts in Häuser, Ferienheime und Zeltlager eingestiegen, um sich an Kindern zu vergehen. Drei Opfer entführte er erst, dann missbrauchte und tötete er sie: 1992 den 13-jährigen Stefan, 1995 den achtjährigen Dennis R. und 2001 den neunjährigen Dennis K..

Die Polizei hatte jahrelang vergeblich nach dem Serientäter gesucht. Fast zehn Jahre nach dem letzten Mord brachte schließlich ein früheres Missbrauchsopfer die Polizei auf die Spur von Martin N.. Im vergangenen Frühjahr nahmen ihn Fahndern in Hamburg fest.

Mit ihrem Urteil schlossen sich die Richter am Montag den Forderungen der Staatsanwaltschaft an. Auch die Verteidigung hatte für die Höchststrafe plädiert, Sicherungsverwahrung aber abgelehnt.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Stade: . In: Legal Tribune Online, 27.02.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5644 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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