Beschwerde nach Beschluss des LG Schwerin: Streit um Aus­kunft über Nord Stream 2 geht weiter

12.04.2022

Die Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommern wehrt sich gegen den Beschluss des LG Schwerin, wonach sie Auskünfte zur Unterstützung der Pipeline Nord Stream 2 geben muss. Der Fall landet nun vor dem OLG.

Die maßgeblich durch Gelder aus russischen Gasgeschäften finanzierte Klimaschutzstiftung MV wehrt sich gegen das Urteil zur Herausgabe von weitergehenden Auskünften zur Unterstützung der deutsch-russischen Gaspipeline Nord Stream 2. Wie der Prozessbevollmächtigte der Stiftung am Dienstag mitteilte, hat er Beschwerde zum Oberlandesgericht (OLG) Rostock eingelegt und werde seine Position gegenüber dem Gericht noch im Verlauf des Monats ausführlich darlegen. Aus seiner Sicht schließt das Stiftungsrecht eine Informationsweitergabe explizit aus.

Am Freitag entschied das Landgericht (LG) Schwerin, dass Mecklenburg-Vorpommerns umstrittene Klimastiftung weitergehende Auskünfte zu seiner Unterstützung der deutsch-russischen Gaspipeline Nord Stream 2 geben muss. Einem Antrag auf einstweilige Verfügung sei entsprochen worden, teilte das LG am Freitag mit. Entscheidend war demnach, dass durch die Stiftung öffentliche Aufgaben mit öffentlichen Mitteln wahrgenommen wurden und aus Sicht der Kammer ein beherrschender Einfluss der Landesregierung besteht.

Der Vorstandsvorsitzende der Stiftung, Erwin Sellering (SPD), hatte bereits am Vortag angekündigt, gegen diese Entscheidung vorzugehen. "Gegen den Beschluss des Landgerichts wird nach Eingang umgehend Beschwerde eingelegt werden. Eine Stiftung des Privatrechts kann nicht wie eine GmbH oder AG behandelt werden", sagte er der Schweriner Volkszeitung (SVZ).

Die Klägerin der Transparenz-Plattform "Frag den Staat" hatte am vergangenen Freitag ihre Position auch für den Fall eines Rechtsbehelfs gegen die Entscheidung bekräftigt: "Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, wie die Klimastiftung mit Gazprom und Nord Stream 2 kooperiert - vor allem jetzt angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine." Die Plattform schloss weitere Klagen nicht aus, sollte dies nötig sein.

Die Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 ist seit dem Vorjahr fertig, bekam nach Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine aber keine Betriebserlaubnis. Als Reaktion auf den russischen Einmarsch beschloss der Schweriner Landtag zudem die Auflösung der Stiftung, darum wird allerdings noch rechtlich gestritten. Offen ist auch, ob die Stiftungseinlage - wie vom Landtag befürwortet - für humanitäre Hilfe in der Ukraine eingesetzt werden kann.
 

dpa/pdi/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Beschwerde nach Beschluss des LG Schwerin: . In: Legal Tribune Online, 12.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48135 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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