Der ehemalige Psychiatrie-Patient Gustl Mollath ist am Donnerstag freigesprochen worden. Das LG hält ihn dennoch für überführt, seine Ex-Frau misshandelt zu haben. Jedoch sei seine Schuld nicht feststellbar, da er zur Tatzeit nicht einsichtsfähig gewesen sein könnte. Hinweise auf eine aktuelle psychische Krankheit sieht das Gericht aber nicht. Der Nürnberger soll nun eine Entschädigung für die Zeit in der Psychiatrie erhalten.
Das Landgericht (LG) Regensburg hat Gustl Mollath am Donnerstag freigesprochen (Urt. v. 14.08.2014, Az. 6 KLs 151Js 4111/2013 WA). Das allerdings war nicht anders zu erwarten, konnte der 57-Jährige doch im Wiederaufnahmeverfahren nicht schlechter gestellt werden, als in seinem ersten Prozess, in dem er wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden war.
Das Gericht war allerdings davon überzeugt, dass Mollath im Jahr 2001 seine damalige Ehefrau mehrfach mit der Faust geschlagen und anschließend getreten, gebissen und gewürgt hat.Die Vorsitzende Richterin Elke Escher gab jedoch an, es nicht auszuschließen, dass Mollaths Einsichts- bzw. Steuerungsfähigkeit bei Begehung der gefährlichen Körperverletzung gefehlt habe. Daher müsse man zugunsten des Angeklagten von dessen Schuldunfähigkeit ausgehen.
Für die weiteren Tatvorwürfe gegen ihn, wonach er seine Ex-Frau 2002 der Freiheit beraubt und sie erneut angegriffen habe, seien keine hinreichenden Beweise dargebracht worden. Gleiches gelte für das Zerstechen von Autoreifen, was die Staatsanwaltschaft Mollath vorgeworfen hatte.
Das Gericht stellte ebenso fest, dass der Nürnberger zu Unrecht mehr als sieben Jahre in der Psychiatrie saß. Es ordnete eine Entschädigung für die gesamte Zeit der Unterbringung an. Der im Wiederaufnahmeverfahren zu Rate gezogene Sachverständige habe dargelegt, dass von Mollath keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe. Daher gebe es auch keinen Anlass für eine erneute Unterbringung.*
Mollath selbst hatte in dem Verfahren die Vorwürfe zurückgewiesen und seine Ex-Frau bezichtigt, eine Intrige gegen ihn gesponnen zu haben. Dieser Version glaubte das Gericht am Donnerstag nicht.
* Aufgrund der inzwischen verfügbaren Pressemitteilung des Gerichts wurde die Nachricht nachträglich verändert. Zuvor war fälschlicherweise gemeldet worden, das Gericht sei von Mollaths Schuld überzeugt.
dpa/una/LTO-Redaktion
Freispruch für Gustl Mollath: . In: Legal Tribune Online, 14.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12890 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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