LG Nürnberg-Fürth zur Drohung mit Amoklauf: Ex-Polizist wird zu Bewährungsstrafe verurteilt

15.01.2013

Nach Mord- und Amoklaufdrohungen ist ein ehemaliger Polizist am Montag zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das LG Nürnberg-Fürth hielt dem 47-Jährigen eine verminderte Schuldfähigkeit zugute, die ein psychiatrischer Gutachter aufgrund einer Anpassungsstörung des Ex-Beamten festgestellt hatte.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem ehemaligen Polizisten vorgeworfen, im Jahr 2010 einen Amoklauf im Verwaltungsgericht Ansbach sowie die Tötung mehrerer Menschen aus seinem Umfeld angedroht zu haben. Der 47-Jährige hatte im Laufe des Prozesses einen Großteil der Vorwürfe eingeräumt, seine "Ausraster" aber stets mit einem langwierigen Scheidungs- und Sorgerechtsverfahren begründet.

Der Staatsanwalt betonte in seinem Plädoyer, dass der schon vor den Vorfällen zwangsweise in den Ruhestand versetzte Polizist unter der Trennung von seinem neunjährigen Sohn leide und sich von der Justiz im Stich gelassen fühle. Dennoch dürfte er nicht andere Menschen zum Opfer seines eigenen Fehlverhaltens machen. So habe der Angeklagte Angst und Schrecken verbreitet, als er mit einem Amoklauf drohte, erläuterte der Staatsanwalt. Einen Wachtmeister habe er angespuckt, anderen Widerstand geleistet. Juristisch sei dies als versuchte Nötigung, Bedrohung, Beleidigung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung strafbar.

Die Strafkammer des Landgerichts (LG) Nürnberg-Fürth verurteilte den Mann zu zehn Monaten Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, und zu 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr Haft ausgesetzt zur Bewährung verlangt, die Verteidigung ein halbes Jahr.

 plö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Nürnberg-Fürth zur Drohung mit Amoklauf: . In: Legal Tribune Online, 15.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7962 (abgerufen am: 21.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen