LG Nürnberg-Fürth zum Äußerungsrecht: Mollath-Unterstützer darf Brief nicht veröffentlichen

14.03.2014

Ein Unterstützer des früheren Psychiatrie-Insassen Mollath hat vor Gericht eine herbe Niederlage erlitten. Unter Androhung einer Strafe von bis zu 250.000 Euro untersagte ihm das LG Nürnberg-Fürth am Freitag, weiter falsche Behauptungen Mollaths über eine frühere HypoVereinsbank-Mitarbeiterin zu veröffentlichen.

Der Betreiber eines Nürnberger Internetlexikons hatte auf seiner Seite einen Brief von Mollath aus dem Jahr 2008 veröffentlicht. In diesem hatte Mollath unter anderem den Namen der Vermögensverwalterin im Zusammenhang mit angeblichen Schwarzgeldgeschäften genannt. Wegen dieser Geschäfte habe die Bank der Frau gekündigt.

Dies sei jedoch eine Lüge, betonte das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth. Es habe vielmehr einen Aufhebungsvertrag zwischen dem Geldhaus und der Frau gegeben. Auch aus dem Sonderrevisionsbericht der Bank, der einige Aussagen Mollaths über dubiose Geldgeschäfte bestätigte, ergebe sich nicht, dass seine Aussagen über diese Frau zutreffen. Das Gericht gab dem Webseitenbetreiber daher per einstweiliger Verfügung auf, die falschen Behauptungen herauszunehmen oder zu schwärzen. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro (Urt. v. 14.03.2014, Az. Az. 11 O 1226/14).

Es war der erste solche Prozess gegen einen Unterstützer von Mollath. Es könnten weitere folgen, da es zahlreiche ähnliche Veröffentlichungen im Internet gibt.

Mollath wurde jahrelang gegen seinen Willen in der Psychiatrie festgehalten. Im Sommer 2013 kam er frei. Er sieht sich als Opfer eines Komplotts seiner Ex-Frau und der Justiz, weil er Schwarzgeldgeschäfte bei der HypoVereinsbank aufgedeckt habe.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Nürnberg-Fürth zum Äußerungsrecht: . In: Legal Tribune Online, 14.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11339 (abgerufen am: 13.11.2024 )

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