Er sah den ins Gleis springenden Jugendlichen zu spät und überfuhr ihn. Für die Alpträume nach dem Suizid verlangt ein Lokführer von den Eltern des Toten nun mehrere tausend Euro Schmerzensgeld. Jetzt prüfen die Anwälte beider Parteien einen Vergleichsvorschlag des Gerichts.
Beide Seiten hatten ihre prinzipielle Bereitschaft zu einer außergerichtlichen Einigung erklärt. Auch der Lokführer selbst hatte auf entsprechendes Nachfragen von Richterin Jana Lux betont, dass er mit einem solchen Vergleich einverstanden sei. "Ich habe keinen Bock mehr, das noch mal durchzukauen", sagte er.
Zuvor hatte die Richterin angedeutet, dass die Schmerzensgeldforderung von rund 15.000 Euro chancenlos sei. Denkbar sei allenfalls ein finanzieller Ausgleich von 3.000 bis 5.000 Euro. Die klagende Ehefrau des Lokführers sollte daher überlegen, ob sie einen monatelangen Prozess in Kauf nehmen und dabei das Risiko eingehen wolle, am Ende leer auszugehen. Zudem würde ein solcher Prozess für den Lokführer sicherlich eine große psychische Belastung darstellen.
Reichen Alpträume und Kopfschmerzen?
Geklagt hatte die Ehefrau des Lokführers, an die dieser seinen Schmerzensgeld-Anspruch abgetreten hatte. Auf diese Weise sollte der Lokführer in dem Zivilprozess als Zeuge in eigener Sache aussagen können. Der Anwalt der Frau hatte die Forderung damit begründet, der Bahn-Mitarbeiter habe seit dem Unfall auf der Strecke zwischen Nürnberg und Lauf ununterbrochen unter Alpträumen und starken Kopfschmerzen gelitten. Verantwortlich dafür sei der Suizid des jungen Mannes, für den nun seine Eltern haften müssten.
Dagegen hatte der Anwalt der Eltern des Suizidenten geltend gemacht, diese seien durch den Tod ihres Sohnes bereits genügend bestraft. Zudem zweifelte der Anwalt eine schwere psychische Schädigung des Lokführers an. Der mit solchen Fällen vertraute Amtsarzt habe den Mann nur für zwei Wochen arbeitsunfähig geschrieben. Zudem sei der Lokführer zunächst gar nicht von einem Selbstmord ausgegangen, sondern habe einen Wildunfall angenommen. Die Leiche selbst habe er nie gesehen, sie sei erst später von einem Kollegen auf der Strecke entdeckt worden.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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LG Nünberg-Fürth: . In: Legal Tribune Online, 27.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3869 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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