Keine Urteilsverkündung im Deutsche-Bank-Prozess: StA vor "dem Scher­ben­haufen ihrer Anklage"

19.04.2016

Freispruch für alle - das forderten die Anwälte der angeklagten Top-Banker der Deutschen Bank vor dem LG München. Der Richter macht kein Geheimnis daraus, dass diese Hoffnung berechtigt ist. Das Urteil kann er trotzdem noch nicht verkünden.

Der Co-Vorsitzende der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen, muss nach einem Jahr als Angeklagter vor Gericht weiter auf das Urteil des Landgerichts (LG) München warten. Die Hoffnung auf einen Abschluss des Mammutverfahrens am Dienstag erfüllte sich nicht: Der Vorsitzende Richter Peter Noll wollte zunächst eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München über eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft abwarten. Diese werde mit hoher Wahrscheinlichkeit bis zum nächsten Verhandlungstag am kommenden Montag, 25. April erfolgen, sagte eine Gerichtssprecherin. Dann könnte das Urteil in einem der spektakulärsten Wirtschaftsprozesse der vergangenen Jahre am 28. April 2015 verkündet werden.

Seit einem Jahr sitzen Fitschen, seine Vorgänger Josef Ackermann und Rolf Breuer sowie zwei weitere Ex-Banker fast jeden Dienstag auf der Anklagebank in München. Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass die Top-Banker vor fünf Jahren in einem Prozess um Schadenersatzforderungen der Deutschen Bank für die Pleite des Medienkonzerns Kirch falsch ausgesagt haben und forderte zum Teil mehrjährige Haftstrafen.

Spätestens seit der vergangenen Woche ist aber klar, dass die Richter zu einem Freispruch neigen: In ungewohnt scharfer Form hatte der Vorsitzende Richter Noll die Staatsanwaltschaft kritisiert und erklärt, dass sich der Anklagevorwurf aus seiner Sicht nicht bestätigt habe. Einen Antrag auf erneute Durchsuchung der Deutschen Bank wies er ab. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein, über die nun vor dem Urteil entschieden werden muss.

Anwalt: StA schlimmer als der FC Bayern

Die Verteidiger der Angeklagten nutzten ihre Plädoyers für harsche Kritik an der Staatsanwaltschaft. Für alle fünf Angeklagten forderten sie Freisprüche. An der Anklage sei nichts dran, sagte Fitschens Anwalt Hanns Feigen "weder vorne, noch hinten, noch in der Mitte". Damit zitierte er den Kernsatz der Urteilsbegründung aus dem Porsche-Prozess in Stuttgart, der vor wenigen Wochen mit einem Freispruch endete. Feigen hatte dort den ehemaligen Konzernchef Wendelin Wiedeking verteidigt.

Auch in München rechnet der Anwalt mit einem Fiasko für die Anklagebehörde. "Die Staatsanwaltschaft steht vor dem Scherbenhaufen ihrer Anklage", sagte er. Die Vorwürfe gegen Fitschen seien "erbärmlich und unredlich".

Der Anwalt des ehemaligen Vorstands Tessen von Heydebreck, Klaus Volk, warf der Staatsanwaltschaft vor, das Verfahren durch immer neue Beweisanträge in die Länge gezogen und die Angeklagten damit zusätzlich belastet zu haben. Selbst als eine Niederlage schon absehbar gewesen sei, habe die Behörde unbeirrt weitergemacht. "Nicht einmal der FC Bayern würde bei einem Rückstand verlangen, dass so lange weitergespielt wird, bis er gewinnt."

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Keine Urteilsverkündung im Deutsche-Bank-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 19.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19131 (abgerufen am: 14.11.2024 )

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