Zwei Schlüsselfiguren der Maskenaffäre in Bayern, Andrea Tandler und ihr Geschäftspartner, müssen sich wegen steuerrechtlicher Vorwürfe und Subventionsbetrug vor Gericht verantworten. Das LG München I hat die Anklage zugelassen.
Vom 4. Oktober an wird vor dem Landgericht (LG) München I über die strafrechtlichen Konsequenzen der Maskenaffäre verhandelt. Die Vorwürfe gegen Tandler, die Tochter des ehemaligen CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler, lauten auf Steuerhinterziehung in drei Fällen und Subventionsbetrug. Ihrem Lebensgefährten und Geschäftspartner N. werden Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Steuerhinterziehung in Mittäterschaft zur Last gelegt.
Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München I hat die Anklage der Staatsanwaltschaft München I unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.
Ausgangspunkt waren Provisionszahlungen, die Tandler und der Mitbeschuldigte N. sowie der dritte Beschuldigte zu Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 erhalten haben sollen. Die Unternehmerin hatte Lieferverträge über persönliche Schutzausrüstung, insbesondere Masken, zwischen einem Schweizer Unternehmen und verschiedenen Behörden des Bundes und der Länder vermittelt.
Untersuchungshaft seit Januar
Tandler und N. waren bereits im Januar auf der Grundlage von Haftbefehlen des Amtsgerichts München festgenommen worden und sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Haftbeschwerden der beiden Beschuldigten hatte nach dem Landgericht München I auch das Oberlandesgericht München (OLG) als unbegründet zurückgewiesen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nahm die Verfassungsbeschwerden gegen die Untersuchungshaft von Tandler und dem Mitbeschuldigten N. nicht an, weil die Beschwerde mangels hinreichender Begründung bereits unzulässig sei.
Ein Sprecher Tandlers hatte kurz nach Bekanntwerden der Vorwürfe gesagt, die Anwälte rechneten damit, dass sich nach der Einstellung eines ersten Verfahrens "auch alle anderen Vorwürfe als gegenstandslos erweisen" würden. Tandler und ihr Mitgesellschafter wiesen "alle in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe zurück". Seither reagierten die Anwälte auf keinerlei Anfragen mehr.
In Zusammenhang mit der Maskenaffäre hatte das Verwaltungsgericht (VG) Köln zu Beginn des Jahres das Bundesgesundheitsministerium dazu verpflichtet, Unterlagen herauszugeben. Dazu gehörten auch E-Mails zwischen dem ehemaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und der nun beschuldigten Andrea Tandler.
Die Kammer hat bislang acht Hauptverhandlungstermine bis zum 17. November vorgesehen.
lfo/dpa/LTO-Redaktion
Strafverfahren in der Maskenaffäre: . In: Legal Tribune Online, 22.08.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52537 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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