Im Berufungsprozess um das Sex-Video von Schauspieler Ottfried Fischer ist ein ehemaliger "Bild"-Reporter am Montag freigesprochen worden. Das LG München I hielt den Tatvorwurf der Nötigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch unbefugte Bildaufnahmen für nicht erfüllt.
"Eine Nötigung sehen wir ganz klar nicht", sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Hemmerich zur Begründung des Freispruchs im Landgericht (LG). "Herr Fischer ist mit Sicherheit das Opfer, aber nicht des Herrn S. - sondern der Umstände und vielleicht auch seiner Agentin", so Hemmerich weiter. Die Agentin hatte das Interview zwischen Fischer ("Der Bulle von Tölz") und dem Reporter vermittelt. Vor Gericht bestritt sie, dass der Journalist Druck ausgeübt hatte. Fischer entließ sie darauf. Für ihn sei damals klar gewesen, dass er nur wegen des Videos zum Interview bereit war.
Der Reporter war in zweiter Instanz angeklagt, den Schauspieler mit einem Sex-Video zu einem Interview genötigt zu haben. Vor dem Amtsgericht war der Angeklagte 2010 noch zu 14.400 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Dagegen hatten er und die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt.
Die Staatsanwaltschaft kündigte umgehend Revision an. Dem schloss sich auch Fischer als Nebenkläger an. "Ich bin zuversichtlich, dass die nächste Instanz zu einem guten Ergebnis gelangen wird", sagte der Schauspieler. "Da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen."
dpa/age/LTO-Redaktion
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LG München I: . In: Legal Tribune Online, 23.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3342 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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