Der Prozess um ein Sex-Video mit dem Schauspieler Ottfried Fischer ist am Dienstag vor dem LG München I in eine neue Runde gegangen. Angeklagt ist ein ehemaliger Journalist der Bildzeitung. Fischer tritt als Nebenkläger auf. Er und die Staatsanwaltschaft werfen dem Reporter vor, den Kabarettisten im Jahr 2009 mit einem Video erpresst zu haben.
Der Film soll Fischer beim Sex mit zwei Prostituierten in seiner Münchner Wohnung zeigen. Der Reporter ist wegen Nötigung und Verletzung der Privatsphäre mit unbefugten Bildaufnahmen angeklagt. Er bestreitet jeden Versuch einer Erpressung. Eine Veröffentlichung des Videos sei nie geplant gewesen.
Der 59-jährige Fischer sagte vor dem Landgericht (LG) München I aus, er habe sich unter Druck gesetzt gefühlt. "Ich hatte Angst um meine Existenz." Er habe das Ende seiner Karriere befürchtet. Der Bildzeitung habe er nur ein Interview gegeben, "weil ich eine Heidenangst hatte vor einer Latte von Artikeln". Weiter sagte Fischer: "Die Schlagzeile 'Huren, Huren, Huren' wird immer bleiben." Die Zeitung sei sehr mächtig. Er habe nur seine Ruhe haben und erreichen wollen, "dass ich nicht wieder in den Dreck gezogen werde".
Fischer: "Meine Freundinnen sind in der Öffentlichkeit in der Regel angezogen"
Wäre der Reporter nicht im Besitz des Videos gewesen, hätte er sich nicht in einem Interview zu seiner Beziehung zu Prostituierten geäußert, gab Fischer vor dem LG an. "Ich hätte kein Interview zu diesem Thema gemacht. Das ist ja meine Privatsache, das geht ja niemanden was an." Zwar habe er in der Vergangenheit auch Privates von sich preisgegeben und sich ab und an mit Freundinnen auf dem roten Teppich gezeigt. Aber: "Meine Freundinnen sind in der Öffentlichkeit in der Regel angezogen." Es gebe einen großen Unterschied zwischen Privat- und Intimsphäre, betonten Fischers Anwälte: "Alles bis zur Gürtellinie ok." Wo das Video heute sei, weiß Fischer nach eigenen Angaben nicht. "Ich hab's nicht."
Der Axel-Springer-Verlag, der die Bildzeitung herausgibt, sieht in Fischers Anzeige gegen den Journalisten einen Angriff auf die Pressefreiheit. Drohungen hat es nach Darstellung des Verlags in früheren Prozessen nie gegeben, vielmehr habe Fischers damalige Agentin die Bildzeitung in ihre PR-Strategie einbauen wollen.
Vor Gericht sagte die Agentin, die nicht mehr für Fischer tätig ist, der Journalist habe keine Interviewforderungen gestellt und auch nicht mit der Veröffentlichung gedroht. "Er hat gesagt: 'Das Video ist für uns zu heiß'." Sie sprach von "offensiver Medienpolitik" ihrerseits und sagte über das Interview: "Wir haben das angeboten." Eine positive Berichterstattung in der Bildzeitung sei wichtig gewesen.
Am Ende könnte das BVerfG zu entscheiden haben
Der Prozess entwickelt sich unterdessen zu einer schier unendlichen Geschichte. In erster Instanz war der Journalist vom Amtsgericht München verurteilt, in zweiter vom Landgericht freigesprochen worden. Das Oberlandesgericht München hob den Freispruch allerdings wieder auf und verwies den Fall an eine andere Strafkammer des LG zurück, wo er nun neu verhandelt wird.
Auch mit einem neuen Urteil wird der Rechtsstreit voraussichtlich nicht vorbei sein. "Es wird wahrscheinlich noch weitergehen", sagte der Vorsitzende Richter gleich zu Beginn der neuen Verhandlung. "Es ist nicht ausgeschlossen, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hier eine Entscheidung trifft." Der ehemalige Vizepräsident des BVerfG, Winfried Hassemer, hat im Auftrag des Axel-Springer-Verlages bereits ein Gutachten verfasst über das Spannungsfeld "Strafbarkeit von Journalisten und Pressefreiheit".
dpa/tko/LTO-Redaktion
Ottfried Fischer vs. Ex-Bildreporter: . In: Legal Tribune Online, 19.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7822 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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