Ein befreundeter Makler vermittelte Jérôme Boateng ein Haus - gegen eine Provision von rund 300.000 Euro. Damit überraschte er den Bayern-Star, der offenbar mit einem Freundschaftspreis gerechnet, aber keine genaue Summe ausgehandelt hatte.
"Ein Freundschaftspreis war das nicht", stellte Richter Klaus Mickat in der Verhandlung fest. "Da kann ich Herrn Boateng verstehen, dass er sich ein bisschen mehr von Ihnen erwartet hätte." Am Mittwoch begann vor dem Landgericht (LG) München I die Verhandlung um eine Provision, welche Fußballprofi Jérôme Boateng mit einem befreundeten Makler ausgehandelt haben soll.
Hintergrund ist, dass der FC-Bayern-Star ein Haus in Grünwald bei München kaufen wollte, die Verhandlungen aber ins Stocken gerieten. Schließlich beauftragte er einen befreundeten Makler, sich um das Geschäft zu kümmern. Beide hatten sich zuvor über ihre Kinder kennen gelernt.
Hinsichtlich des Hauskaufes war die Aktion ein Erfolg: Der Makler schaffte es, den Preis um eine halbe Million Euro zu drücken und Boateng kaufte es schließlich. Ärger stand aber anderweitig ins Haus, denn beide hatten sich darauf geeinigt, dass der Vermittler für seine Dienste etwas bekommen solle, jedoch nicht, wie viel.
Freundschaftsdienst oder entgeltliche Leistung?
Sodann gerieten beide Parteien in Streit über die Höhe der fälligen Provision, der auch mittels Chatprotokollen in der Verhandlung nachvollzogen werden konnte. Schließlich forderte der Makler eine Summe von 250.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Für ein Objekt in dieser Preisklasse eine marktübliche Summe. In der Verhandlung sollte nun geklärt werden, ob es sich um einen Freundschaftsdienst oder eine entgeltliche Dienstleistung gehandelt habe, erklärte ein Sprecher des Gerichts.
Rätselhaft ist, warum Boateng eine Provisionsvereinbarung unterschrieb, ohne eine Summe ausgemacht zu haben. Die Beweggründe des Fußballers blieben auch am Mittwoch im Dunkeln, denn er erschien nicht zur Verhandlung - entgegen einer richterlichen Anordnung. "Er hätte uns das sicher erklären und erläutern können" sagte Richter Mickat.
Boatengs Anwalt Hans-Thomas Rosenkranz gab dazu an, sein Mandant sei "wegen anderer Termine verhindert".
Parteien um Vergleich bemüht
Der Nationalspieler weilt indes derzeit nicht mit seiner Mannschaft im Trainingslager in Katar. Stattdessen kuriert er in der Heimat eine Schulterverletzung aus.
Rechtsanwalt Rosenkranz erklärte, sein Mandant habe keine Chance gehabt, die Vereinbarung individuell auszuhandeln. Er habe dem Makler bei der Festlegung der Provision vertraut.
Auf ein Angebot des Maklers, die geforderte Summe auf 220.000 Euro zu reduzieren, ging Rosenkranz vor Gericht nicht ein. Nun soll zunächst schriftlich weiterverhandelt werden. Im Raum steht eine Vergleichssumme von 185.000 Euro.
dpa/mam/LTO-Redaktion
Fußballprofi streitet um Maklerprovision: . In: Legal Tribune Online, 11.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21742 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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