Im Prozess gegen einen den ehemaligen Partner einer Großkanzlei wegen mehrfacher Vergewaltigung und des Besitzes von Kinderpornos ist ein Urteil ergangen: Acht Jahre Freiheitsstrafe*.
Ein früherer Großkanzlei-Anwalt aus München ist am Montag vom Landgericht (LG) München I zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Er hatte gestanden, Kinderpornos besessen und in seiner Wohnung zwei Touristinnen betäubt und mehrfach vergewaltigt zu haben. Der 40-Jährige soll in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht werden.*²
Die Anklage warf ihm vor, zwei Touristinnen, denen er über die Vermittlungsplattform Couchsurfing.com eine Unterkunft angeboten hatte, mehrfach mit K.O.-Tropfen betäubt und sie dann vergewaltigt und missbraucht zu haben. Bei zwei Wohnungsdurchsuchungen wurden laut Anklageschrift zudem über 30.000 Bilddateien sowie mehr als 2.000 Videodateien mit kinderpornografischem Material gefunden. Die Anklage legte ihm den Besitz kinderpornographischer Schriften in Tatmehrheit mit sechs tatmehrheitlichen Fällen der besonders schweren Vergewaltigung, jeweils in Tateinheit mit sechs tatmehrheitlichen Fällen der gefährlichen Körperverletzung zur Last.
Der Jurist, nach LTO-Informationen ein ehemaliger Partner von Baker McKenzie, hatte die Vorwürfe gestanden. Das LG München I*³ entschied, dass der Angeklagte in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden soll. Die Kammer vertrat die Auffassung, dass sich der Mann über Jahre hinweg in eine Abartigkeit gesteigert habe: Zunächst habe er Pornobilder aus dem Internet heruntergeladen, dann seine Sexualpartnerinnen heimlich fotografiert und sie schließlich betäubt. Wegen dieser Störung im Sexualbereich sei seine Steuerungs- und Schuldfähigkeit erheblich vermindert gewesen, so die Kammer in der Urteilsbegründung.
Zwar wurde dem Angeklagten das Geständnis zu Gute gehalten, andererseits war die Kammer der Ansicht, dass konkrete Lebensgefahr für die betäubten Opfer bestanden habe, denn durch die Betäubung sei mit einer Lähmung der Atemorgane zu rechnen gewesen. Zudem wurden die Frauen bei den Vergewaltigungen mit Gegenständen verletzt. Die Taten könnten auch einer Form des Sadismus zugeordnet werden.
Das Urteil blieb deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft: Sie hatte auf eine Haftstrafe von zwölf Jahren mit dem anschließenden Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung*(4) plädiert. Die Verteidigung hatte drei Jahre und sechs Monate beantragt.
aha/LTO-Redaktion
*Hier stand zunächst: "Der Angeklagte muss für acht Jahre in die Psychiatrie."
*² Hier stand zunächst: Der 40-Jährige wird nun in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht.
*³Hier stand zunächst: "LG München"
*(4) Hier stand zunächst: "Sicherheitsverwahrung".
Prozess gegen ehemaligen Großkanzlei-Partner: . In: Legal Tribune Online, 21.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25633 (abgerufen am: 13.11.2024 )
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