In einem Streit um Tantiemen aus einer Biografie zu Joseph Goebbels muss die Verlagsgruppe Random House Auskunft darüber erteilen, wie viel Geld sie mit dem Verkauf des Buches verdient hat. Das entschied das LG München I am Freitag in einem Teilurteil. Ob Random House Goebbels' Nachlassverwalterin Cordula Schacht an den Verkaufserlösen beteiligen muss, hat das Gericht noch nicht entschieden.
Schacht hatte Random House verklagt, weil in der 2010 erschienenen Biografie Zitate aus Goebbels' Tagebuch vorkommen. Dafür fordert Schacht Geld von Random House - exakt 6507,87 Euro. Schacht ist die Tochter von Hitlers Wirtschaftsminister Hjalmar Schacht. Sie bekam die Rechte an Goebbels' Nachlass - Berichten der Süddeutschen Zeitung zufolge vom Schweizer Unternehmer und Alt-Nazi François Genoud. Der hatte sich die Rechte von den Goebbels-Erben gesichert.
Um den Verkauf der bereits gedruckten Biografie nicht zu gefährden, schloss Random House nach Angaben von Justiziar Rainer Dresen einen Vertrag mit Schacht, nach dem sie an den Einnahmen aus dem Verkauf beteiligt werden sollte. "Wir hatten aber nie vor, wirklich zu zahlen", sagte Dresen. Geld an die Nachlassverwalterin eines NS-Kriegsverbrechers zu zahlen, halte er für sittenwidrig. Der Vertrag sei deshalb aus seiner Sicht ungültig. Als die Zahlung ausblieb, zog Schacht vor Gericht.
Von dem nun verkündeten Teilurteil (Urt. v. 19.09.2014, Az. 21O28238/13) zeigte sich Dresen enttäuscht. "Das ist ein starkes Indiz dafür, dass das Gericht der Klage stattgeben wird", sagte Dresen am Freitag in München. Er kündigte an, gegen das Teilurteil in Berufung zu gehen. "Weil wir uns kritisch mit dem Verbrecher beschäftigen, darf seine Familie davon profitieren. Das ist fast schon zynisch."
Die Klägerseite war bei der Urteilsverkündung nicht anwesend.
dpa/age/LTO-Redaktion
LG München I zu Streit um Goebbels-Nachlass: . In: Legal Tribune Online, 20.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13254 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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