LG München I: Urkun­den­fäl­schung bei Inte­g­ra­ti­ons­tests

27.07.2020

Drei Männer und eine Frau haben Freiheitsstrafen dafür kassiert, dass sie gegen Bezahlung Integrationstests anstelle der zu prüfenden Migranten geschrieben haben. Nach Auffassung von Gericht und StA sogar in bandenmäßigem Stil.

Für den massenhaften Betrug bei Deutsch-Tests sind drei Männer und eine Frau vom Landgericht München I zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren auf Bewährung und vier Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Sie hatten gestanden, Geld von Migranten genommen und dafür die Integrationstests für diese geschrieben zu haben.

Gericht und Staatsanwaltschaft werteten die Fälle als gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern und Urkundenfälschung – beziehungsweise als Versuch dazu. Die beiden Männer, die als Organisatoren der Bande galten und vor allem die Kunden angeworben haben sollen, erhielten Freiheitsstrafen von drei Jahren und drei Monaten beziehungsweise vier Jahren. Der Mann mit der vierjährigen Haftstrafe musste nach der Urteilsverkündung wegen Kreislaufproblemen medizinisch versorgt werden.

Ein Ex-Pärchen, das zugegeben hatte, die Tests mit falschen Ausweisen für die zahlenden Kunden absolviert zu haben, kam mit jeweils einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren davon. "Die Aufgaben waren relativ leicht", hatte der 25-jährige Deutsche zum Prozessauftakt gesagt. Er habe 300 Euro für einen Test bekommen, den er im Namen von Menschen ablegte, die eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland haben wollten. Dazu habe er gefälschte Pässe benutzt. "Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich alle Tests bestanden habe."

Die Staatsanwaltschaft hatte hohe Haftstrafen zwischen zweieinhalb und fünf Jahren für vier der ursprünglich fünf Angeklagten gefordert. Das Verfahren gegen den Fünften, der in dem Gefüge vor allem für das Fälschen der Pässe zuständig war, war am Freitag kurz vor dem Urteil wegen eines Beweisantrags abgetrennt worden.

Kritik an Äußerungen der Staatsanwältin

"Der Staat soll auch mal zeigen, dass er sich wehren kann", sagte die Staatsanwältin. Einwanderer fänden in Deutschland "Zustände, von denen sie zu Hause nur träumen können". Sie hielt einen langen Vortrag über ihre Sicht auf die Einwanderungs- und Ausländerpolitik in Deutschland, den die Verteidigerin eines Angeklagten "befremdlich" nannte. Damit die Zustände so traumhaft bleiben, müssten sich hier alle an Gesetze halten, betonte die Staatsanwältin. Es gehe in diesem Fall zwar nicht um einen "Lkw voller Flüchtlinge, der über Nacht über die Grenze geschafft wird", sagte die Staatsanwältin. Aber dieser Fall sei aus ihrer Sicht mindestens genauso schlimm.

Mit dieser Äußerung zog sie die Kritik mehrerer Verteidiger auf sich. "Das war einfach völlig neben der Spur. Den Vergleich dieser beiden Fälle zu bringen geht gar nicht", sagte einer der Anwälte. Und: "Dass hier ein Angriff auf die Bundesrepublik und ihr System stattgefunden hat, davon sind wir so meilenweit entfernt, wie ich es gar nicht sagen kann."

Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erreichen 90 Prozent der Teilnehmer an Integrationskursen im Abschlusstest das geforderte Sprachniveau A2 oder B1. Der Anteil derjenigen, die den Deutsch-Test mit einem der beiden Sprachniveaus abschließen, sei seit Jahren etwa auf gleichbleibendem Niveau. Fälle von Identitätstäuschungen bei den Prüfungen seien zwar bekannt, vorsätzliche, mit hoher krimineller Energie vorgenommene Fälle, bei denen Banden Ausweise nahezu professionell fälschen, aber sehr selten.

dpa/ast/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG München I: . In: Legal Tribune Online, 27.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42311 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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