Der wegen Bestechlichkeit, Verletzung des Dienstgeheimnisses und versuchter Nötigung angeklagte Richter, der Jura-Examensklausuren verkauft haben soll, muss vorerst in Haft bleiben. Einen Antrag der Verteidigung auf Aufhebung des Haftbefehls hat das LG Lüneburg am Dienstag abgelehnt. Fluchtgefahr bestünde schon deshalb, weil er sich bereits bei Bekanntwerden der Vorwürfe abgesetzt habe.
Der 48-jährige Richter und früheren Referatsleiter des Landesjustizprüfungsamtes Jörg L. sei nach Ansicht der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts (LG) Lüneburg dringend tatverdächtig. Das ergebe sich aus dem umfangreichen Beweismaterial der Anklage wie Zeugenaussagen von Referendaren, einem überwachten Mobiltelefon sowie aus rekonstruierten Computerdaten und SMS-Nachrichten.
Neben dem dringenden Tatverdacht sah die Vorsitzende Richterin weiterhin die Fluchtgefahr. Zum einen habe sich der Angeklagte bereits bei Bekanntwerden der Vorwürfe abgesetzt, zum anderen drohten ihm eine lange Haftstrafe und berufliche Konsequenzen. Bei einer Verurteilung sei ihm eine Zukunft als Richter oder Anwalt verwehrt.
Der Angeklagte schwieg auch am zweiten Prozesstag zu den Vorwürfen.
dpa/afl/LTO-Redaktion
LG Lüneburg im Verfahren um Examensklausuren: . In: Legal Tribune Online, 30.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14244 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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