Prozessbeginn gegen Ex-Oberstaatsanwalt in Lüneburg: Bri­s­ante Infor­ma­tionen an den Weser-Kurier wei­ter­ge­geben?

08.03.2016

Als Oberstaatsanwalt soll er einer Lokalzeitung Informationen über heikle Besprechungen mit Polizeibeamten weitergegeben haben. Jetzt steht der Jurist in Lüneburg vor Gericht. Er selbst sieht sich eher als überarbeitetes Opfer einer Intrige.

Ein ehemaliger Oberstaatsanwalt muss sich am Landgericht (LG) Lüneburg wegen des Vorwurfs der Weitergabe von Dienstgeheimnissen und Vorteilsannahme verantworten. Die Anklage beschuldigt den 59-Jährigen, während seiner Zeit als Oberstaatsanwalt in Verden dem Weser-Kurier Informationen über eine Besprechung mit Polizisten weitergegeben zu haben. Der Angeklagte soll außerdem von einem Übersetzer ein Darlehen erhalten haben, weil dieser von dem Juristen umfangreich mit Aufträgen bedacht worden sei. Der 59-Jährige sieht sich dagegen eher als überarbeitetes Opfer einer Intrige.

"Ich habe Feinde und Gegner zuhauf", sagte der Angeklagte zu dem Vorwurf, Dienstgeheimnisse weitergegeben zu haben. Er wolle niemanden beschuldigen, aber viele hätten Schlüssel für sein Büro gehabt. "Ich wundere mich eigentlich über diesen Vorwurf." Zuvor berichtete der 59-Jährige rund zwei Stunden lang über eine psychische Erkrankung, seine Arbeitüberlastung und frühere Erfolge.

Nach Berichten über angebliche Fahndungspannen bei der Polizei im Jahr 2009 sollen zwei hochrangige Beamte bei der Staatsanwaltschaft Verden beantragt haben, das Telefon einer Weser-Kurier-Journalistin abzuhören. Sie hatte einen Artikel über Pannen etwa nach der Ermordung eines Blumenhändlers in der Gemeinde Schwanewede bei Bremen geschrieben. Der angeklagte Ex-Oberstaatsanwalt soll das Abhören des Telefons auch mit Hinweis auf die Pressefreiheit abgelehnt haben. Später soll der Jurist der Zeitung vom Wunsch der Polizei berichtet haben, das Telefon der Journalistin abzuhören.

Unbequemer Jurist oder "Polizeihasser"?

Der Angeklagte sagte, ihm sei während seiner Dienstzeit zu Unrecht der Vorwurf gemacht worden, ein "Polizeihasser" zu sein. Bei der Versetzung nach Verden habe er die "Abteilung erstmal aufräumen" müssen. Er habe 2012 die Frühpensionierung akzeptiert, weil er die Einstellung des Verfahrens gegen ihn erwartet habe.

Auch sein Verteidiger hatte in einer Erklärung das Bild eines unbequemen Juristen gezeichnet, der mit den Vorwürfen in den Vorruhestand gezwungen werden sollte. "Insbesondere musste er der Polizei wieder beibringen, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen führt", sagte der Anwalt.

Die Annahme eines zinslosen Darlehens von 6.000 Euro habe keinen dienstlichen Bezug gehabt, erklärte der Verteidiger. Er habe sich nichts dabei gedacht, sagte der Angeklagte dazu. Der Dolmetscher sei ihm seit Jahren bekannt gewesen und habe besonders zuverlässig gearbeitet.

Der Prozess begann am Montag mit einem Antrag der Verteidigung auf Einstellung des Verfahrens mangels Zuständigkeit des Gerichts. Die 1. Große Strafkammer will ihre Entscheidung dazu am 29. März bekanntgeben. Bis zum 27. Juni hat die Kammer insgesamt elf Termine angesetzt, auch ein psychiatrischer Sachverständiger wurde hinzugezogen. Dem Angeklagten droht eine mehrjährige Haftstrafe.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Prozessbeginn gegen Ex-Oberstaatsanwalt in Lüneburg: . In: Legal Tribune Online, 08.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18707 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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