LG Leipzig zu kino.to: Programmierer zu knapp vier Jahren Haft verurteilt

11.04.2012

Der Chef-Programmierer des illegalen Filmportals kino.to muss für mehrere Jahre ins Gefängnis. Das LG verurteilte den 29-Jährigen am Mittwoch wegen der massenhaften Verletzung des Urheberrechts zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten.

Nach einem umfassenden Geständnis gleich zum Prozessauftakt reichte ein zweiter Verhandlungstag, um ein Urteil über den Chef-Programmierer des illegalen Filmportals kino.to zu sprechen. Das Landgericht (LG) Leipzig sprach den Mann der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke schuldig. Er hatte eingeräumt, die technische Infrastruktur hinter der Website von Anfang an programmiert zu haben.

Das Geständnis legten die Richter zu seinen Gunsten aus. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte vier Jahre und zwei Monate Gefängnis gefordert, die Verteidigung lediglich ein "angemessenes Strafmaß". Die Begründung des 29-Jährigen, er habe gemeint, sich in einer Grauzone bewegt zu haben und sei sich der Strafbarkeit seiner Taten nicht bewusst gewesen, ließ das Gericht nicht gelten. Der Programmierer habe dafür gesorgt, dass kino.to funktioniert, sagte der Vorsitzende Richter Carsten Nickel. 

Allerdings hätten das umfassende und vollständige Geständnis des Mannes und seine Bereitschaft zur weiteren Mitarbeit wesentlichen Einfluss auf die Höhe des Strafmaßes gehabt. Das Gericht sprach sich für die Unterbringung im offenen Vollzug aus. Nach zehn Monaten Untersuchungshaft wurde der 29-Jährige unter Auflagen bis zum Haftantritt auf freien Fuß gesetzt. Sein Anwalt zeigte sich zufrieden mit dem Richterspruch. Das frühzeitige Geständnis habe sich ausgezahlt. Staatsanwalt Dietmar Bluhm sprach von einem gerechten Urteil.

Kino.to war im Juni 2011 aufgeflogen. Über die Seite waren zeitweise hunderttausende raubkopierte Filme, Serien und Dokumentationen zu erreichen, die bei so genannten Filehostern lagerten. Zeitweise verzeichnete das Portal bis zu vier Millionen Nutzer täglich, Geld wurde mit Werbung verdient.

Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Verteidigung und Anklage sowie Nebenklage verzichteten noch im Gerichtssaal darauf, Rechtsmittel einzulegen.

dpa/asc/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Leipzig zu kino.to: . In: Legal Tribune Online, 11.04.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5980 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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