T-Shirts mit dem Aufdruck "Scheiß RTL" und dem Logo des privaten Fernsehsenders dürfen nicht mehr verkauft werden. Der Ausdruck in Verbindung mit dem Logo des Fernsehsenders sei eine pauschale Herabwürdigung des Medienunternehmens, befand das LG Köln am Dienstag.
Das Landgericht (LG) verbot dem Blogger und Fernsehkritiker Holger Kreymeier, die T-Shirts zu verkaufen. Er hatte sie auf seinem Blog "Fernsehkritik.tv" vertrieben, das 2010 mit dem Grimme-Online-Award ausgezeichnet worden war.
Kreymeier hatte nach eigenen Angaben mit dem Aufdruck in Anlehnung an den Senderslogan "Mein RTL" satirisch das seiner Meinung nach "niveaulose RTL-Programm" kritisieren wollen. Der Sender hielt die Verbindung des Kraftausdrucks mit seinem Logo für eine unlautere Ausnutzung seiner Marke, das LG folgte dieser Argumentation.
Zwar habe im Urteil eine Abwägung mit der Kunst- und Meinungsfreiheit stattgefunden, sagte Gerichtssprecher Dirk Eßer. Der Ausdruck sei nach Ansicht des Gerichts jedoch "eine pauschale und ehrverletzende Herabwürdigung und keine Auseinandersetzung satirischer Art". Nach Zustellung des Urteils bleibt den Parteien nun ein Monat, um Rechtsmittel einzulegen.
dpa/tko/LTO-Redaktion
LG Köln zu Satire: . In: Legal Tribune Online, 25.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7173 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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