LG Köln verurteilt Kirchenräuber: Kreuze und Kelche für den Dschihad

31.01.2017

Bis Ende 2014 machten sie Beute in Kirchen - vermutlich für bewaffnete islamistische Glaubensbrüder in Syrien. Doch die in Köln und Siegen aktive Bande flog auf: Das Kölner LG verurteilte ihre acht Mitglieder zu mehrjährigen Haftstrafen.

Das Landgericht (LG) Köln hat acht Männer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, weil sie Wertgegenstände aus Kirchen in Siegen und Köln gestohlen haben (Urt. v. 30.01.2017, Az. 101 KLs13/15).

Sie beschafften Geld für bewaffnete Dschihad-Kämpfer in Syrien und gingen dafür auf Beutezug bei den "Ungläubigen", nämlich in christlichen Kirchen in Köln und Siegen. Mehr als drei Jahre lang nahmen sie kostbare Messkelche, Kreuze oder Leuchter mit. Mal drangen sie durch Fenster ein, mal hebelten sie die Tür zu einer Sakristei auf oder versuchten einen Tresor aufzuschweißen. Am Montag ist in Köln nach einem Mammutverfahren das Urteil gegen die acht Männer gefallen: Haftstrafen von zwei Jahren und sieben Monaten bis hin zu vier Jahren und zehn Monaten.

Die Täter gehören der salafistischen Szene an und sympathisieren teilweise stark mit der Terrormiliz Islamischer Staat (IS), wie der Vorsitzende Richter am LG, Ralf-Peter Sossna, sagte. Verurteilt wurden die Männer überwiegend wegen schweren Bandendiebstahls. In einigen Fällen kommt noch gefährliche Körperverletzung hinzu.

Der "zu Recht angenommene" Verdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat war nicht beweisbar, schildert Sossna. Der Grund: Dass "nennenswerte Beträge" nach Syrien flossen - und an wen dort genau - habe man nicht nachweisen können. Die Beute der Männer zwischen 24 und 37 Jahren sei insgesamt "moderat" ausgefallen.

Kontakte zur Islamisten-Unterstützerszene

Der Richter zeichnete das Bild zunehmend radikalisierter Männer. Manche posteten Videos, die Enthauptungen zeigten, andere verbreiteten IS-Propagandabilder. Sie standen unter erheblichem sozialen Druck ihres Umfelds, sagt Sossna, und sollten deshalb zumindest finanzielle Hilfen für ihre kämpfenden Glaubensbrüder und deren Angehörige organisieren, wenn sie schon nicht selber kämpften. Einige Männer unterstützten auch konkret Ausreisewillige. Manche haben "weit verzweigte Kontakte" zur Islamisten-Unterstützerszene oder direkt zu bewaffneten Gruppierungen in Syrien.

Ein 33 Jahre alter Deutsch-Tunesier, der eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und fünf Monaten erhielt, muss sich derzeit auch als mutmaßlicher IS-Helfer vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf verantworten - wegen des Verdachts des Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Genau wie einer der Boten, die Geld aus den Kircheneinbrüchen - getarnt als Spenden - nach Syrien bringen sollten.

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem komplexen Verfahren Freiheitsstrafen von dreieinhalb bis sieben Jahren gefordert. An den 90 Verhandlungstagen wurden auch 340 abgehörte Telefonate abgespielt, die bei der Überführung der Bande eine wichtige Rolle gespielt hatten.

Die Gespräche zeigten nach Ansicht des Richters, dass die Täter hoch konspirativ vorgingen, unter anderem kommunizierten sie in Geheimcodes. Sie stritten auch immer wieder untereinander, wer welchen Anteil der Beute bekommen und was an die Kämpfer fließen sollte.

dpa/nas/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Köln verurteilt Kirchenräuber: . In: Legal Tribune Online, 31.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21935 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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