LG Köln: Film­auf­nahmen über Zustände in Groß­bä­ckerei dürfen gezeigt werden

21.01.2012

Der SWR darf nach eigenen Angaben weiterhin Filmaufnahmen zeigen, die der Enthüllungsjournalist Günter Wallraff heimlich in einer Großbäckerei gemacht hat. Eine einstweilige Verfügung zog der Unternehmer kurz vor einer für Freitag geplanten Entscheidung des LG zurück. Dies bestätigte eine Gerichtssprecherin.

Wallraff hatte 2008 Missstände in der Brotfabrik im Hunsrück aufgedeckt und diese mit versteckter Kamera dokumentiert. Der SWR hatte Teile der Aufnahmen gezeigt. Der Brotfabrikant wollte unter anderem die erneute Ausstrahlung untersagen und Wallraff bestimmte Äußerungen verbieten lassen.

Der SWR wertete die Rücknahme des Unterlassungsantrags am Freitag als Bestätigung seiner Rechtsauffassung. An den Aufnahmen und den gezeigten Arbeitsbedingungen gebe es ein klares öffentliches Interesse.

Als Folge der Recherchen des Journalisten läuft gegen den Großbäcker ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung, der Prozess vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach wurde aber mehrfach verschoben. In der inzwischen geschlossenen Fabrik wurden Aufbackbrötchen für einen Discounter hergestellt.

In einem Gerichtstermin, der vor zwei Wochen wegen der beantragten einstweiligen Verfügung am Landgericht (LG) Köln stattfand, erklärte sich Wallraff in einem Vergleich bereit, einige Vorwürfe zu entschärfen. So werde er künftig nicht mehr behaupten, dass alle Mitarbeiter in der Fabrik Verbrennungen gehabt hätten, sondern lediglich "fast alle". Auch darf er nicht mehr sagen, es seien keine Reparaturen in der Firma durchgeführt worden - wohl aber, dass die erledigten Reparaturen "absoluter Murks" gewesen seien.

dpa/tko/LTO-Redaktion

 

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LG Köln: . In: Legal Tribune Online, 21.01.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5366 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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