Proteste im Hambacher Forst: Akti­vistin "Eule" kommt frei

28.05.2019

Die als "Eule" bekannt gewordene Aktivistin aus dem Hambacher Forst wurde vom LG Köln zu drei Wochen Dauerarrest verurteilt. Antreten muss sie den aber nicht. 

Das Landgericht (LG) Köln hat am Dienstag eine 19 Jahre alte Aktivistin aus dem Hambacher Forst zu drei Wochen Dauerarrest verurteilt. Der Schuldspruch erging wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (Urt. v. 28.05.2019, Az. 322 Ns 9/19). Mit der Entscheidung milderte die Berufungsinstanz das Urteil des Amtsgerichts Kerpen vom Februar 2019 deutlich ab. Dort war die Frau zu neun Monaten Haftstrafe verurteilt worden. Weil sie schon sechs Monate in Untersuchungshaft saß, gilt der Dauerarrest als vollstreckt. Das Gericht urteilte nach Jugendstrafrecht.

Die Angeklagte war am 26. September 2018 die letzte Aktivistin, die bei der Räumung des Hambacher Forstes von Polizeikräften aus den Bäumen geholt wurde. Bei ihrer Bergung aus einer Hängematte, die zwischen den Bäumen aufgespannt war, hatte die Frau sich erheblich gesträubt und um sich getreten. Einer 24-jährigen Beamtin hatte sie mit schweren Schuhen ins Gesicht zu treten versucht.

Auch vor dem LG weigerte sich die Frau wie schon in erster Instanz, Angaben zu ihrer Person zu machen. Durch eine Melderegisterabfrage war dem Gericht die Identität der Frau vor Prozessbeginn bekannt geworden. In der Szene der Anti-Braunkohle-Aktivisten wurde die Frau "Eule" genannt, die Polizei führte sie unter der Bezeichnung "UP 8 aus Aachen", wobei "UP" für unbekannte Person steht.

Die Staatsanwaltschaft forderte ein Jahr Haftstrafe, die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Neben dem bereits vollstreckten Dauerarrest hat das Gericht zudem 20 Stunden soziale Arbeit gegen die Angeklagte verhängt. Bei Nichterfüllung drohte das Gericht einen einwöchigen Dauerarrest an. Eine Haftentschädigung für die sechsmonatige Untersuchungshaft bekommt die Frau nicht, erklärte das Gericht. Sie haben durch das Verschweigen ihrer Personalien erheblich zur Länge der Untersuchungshaft beigetragen, so die Richter.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Proteste im Hambacher Forst: . In: Legal Tribune Online, 28.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35645 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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