LG Köln untersagt Mietwagenvermittlung: UberX ist rechts­widrig

23.10.2019

Uber ist ein Reizwort für viele Taxifahrer in Deutschland, immer wieder klagen sie gegen das aufstrebende US-Unternehmen. Einer von ihnen hatte unlängst Erfolg vor Gericht - mit möglicherweise weitreichenden Folgen.

Der Fahrdienstvermittler Uber darf seine App laut einem Gerichtsbeschluss nicht mehr zur Mietwagenvermittlung in Deutschland einsetzen. Die Umsetzung des Dienstes UberX verstoße gegen das Personenbeförderungsgesetz, heißt es in der einstweiligen Verfügung des Landgerichts (LG) Köln. Geklagt hatte ein Kölner Taxiunternehmer (Az. 81 O 74/19).

UberX spielt für Kunden eine ähnliche Rolle wie der Taxiservice. Der Dienst kann damit eine Konkurrenz für alteingesessene Taxiunternehmer sein, zumal Uber-Mietwagen billiger sind als die Wettbewerber mit dem leuchtend gelben Schild auf dem Dach. Geklagt hatte ein Kölner Taxiunternehmer. Der Gerichtsbeschluss liegt dpa vor, zuvor hatten der WDR und die Kölnische Rundschau darüber berichtet.

Knackpunkt in dem Fall ist die Frage, wie Uber-Fahrer an ihre Aufträge kommen. Das Personenbeförderungsgesetz schreibt unter anderem vor, dass Mietwagenfahrer - im Gegensatz zu Taxis - nur Beförderungsaufträge ausführen dürfen, "die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind." 

LG: Fahrer könnten Beförderungen weisungsunabhängig annehmen

Uber schreibt seinen Geschäftspartnern - also Mietwagenfirmen, welche die Uber-App nutzen - zwar vor, dass das Geschäft dementsprechend ablaufen muss. Das Gericht moniert in seinem Beschluss aber, dass ein Fahrer einen Beförderungsauftrag selbstständig annehmen könne, also unabhängig von einer Weisung aus dem Betriebssitz. Dies verstoße gegen das Personenbeförderungsgesetz, so der Gerichtsbeschluss.

Das Gericht entschied bereits im Juli gegen Uber. Das Dokument konnte aber lange nicht an die Europazentrale des US-Unternehmens in Amsterdam zugestellt werden, daher die zeitliche Verzögerung - erst ab der Zustellung gilt das Verbot.

Die Verzögerung hat einen bizarren Grund: Wie eine Sprecherin des Kölner LG sagte, scheiterte ein erster Zustellversuch mangels einer Übersetzung des deutschsprachigen Dokuments. Die Ablehnung der Annahme sei formell zulässig, so die Sprecherin. Ob ein zweiter Zustellversuch inklusive niederländischer Fassung inzwischen geklappt habe, sei ihr nicht bekannt.

Einstweilige Verfügung konnte zunächst nicht zugestellt werden

Die Firma wollte die Berichte über die Gerichtsentscheidung nicht kommentieren. "Sollte ein solches Dokument zugestellt werden, würde man dies natürlich prüfen", sagte ein Firmensprecher. Weitere Angaben wollte er nicht machen. Im Beschluss heißt es, die einstweilige Verfügung sei gemäß § 944 Zivilprozessordnung (ZPO) "wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung und durch den Vorsitzenden anstelle des Prozessgerichts" erlassen worden.

Der klagende Taxiunternehmer ist Mitglied der Organisation Taxi-Ruf, für die rund 1.100 Taxis in Köln unterwegs sind. Ein Sprecher der Organisation warf Uber vor, die Zustellung verzögert zu haben. Es sei ein Unding, dass die Firma noch immer die gerichtlich verbotene UberX-Funktion einsetze.

Neben UberX hat die App des US-Unternehmens noch andere Angebote, die nicht verboten wurden - etwa die Vermittlung von klassischen Taxis, deren Fahrer mit der US-Firma zusammenarbeiten.

Schon seit Jahren streiten Uber und Vertreter der Taxibranche immer wieder vor deutschen Gerichten. Die Taxifahrer weisen darauf hin, dass sie gesetzliche Vorgaben einhalten müssen - etwa die Beförderungspflicht auch bei kurzen Strecken. Auch daher sei es unangemessen, wenn die Uber-Konkurrenten durch eine Liberalisierung des Marktes freie Bahn bekämen, argumentieren sie.

Der Dienst UberPop, bei dem Privatleute in ihren Autos Passagiere gegen Entgelt herumfahren konnten, hat der EuGH erst im vergangenen Jahr für die französischen Straßen verboten. Mit UberX unternahm die Firma einen neuen Anlauf, um in Deutschland Fuß zu fassen - Mietwagen, die über diese App-Funktion vermittelt wurden, sind inzwischen in Großstädten wie Berlin, Düsseldorf und Köln unterwegs.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Köln untersagt Mietwagenvermittlung: . In: Legal Tribune Online, 23.10.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38347 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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