Möglicher Deal im Glaeseker-Prozess: Verfahrenseinstellung gegen 25.000 Euro im Gespräch

10.03.2014

Überraschung im Korruptionsprozess gegen den früheren Sprecher von Ex-Bundespräsident Christian Wulff, Olaf Glaeseker: Staatsanwalt und Verteidigung einigen sich darauf, das Verfahren gegen eine Geldauflage in Höhe von 25.000 Euro einzustellen. Allerdings muss das LG Hannover noch zustimmen.

Nach knapp vier Monaten soll der Korruptionsprozess gegen den ehemaligen Sprecher von Ex-Bundespräsident Christian Wulff, Olaf Glaeseker, gegen die Zahlung einer Geldauflage beendet werden. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben sich nach eigenen Angaben von Montag darauf geeinigt, dass Glaeseker und der mitangeklagte Partymanager Manfred Schmidt gemäß § 153a der Strafprozessordnung (StPO) je 25.000 Euro für die Einstellung des Verfahrens an die Landeskasse zahlen sollten. Schmidt soll laut Absprache zudem 5.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung überweisen. Beide würden damit nicht als vorbestraft gelten.

Ob das Verfahren (Az. 33 KLs 7/13) wirklich so überraschend zu Ende geht, ist aber offen: Denn das Gericht muss der Absprache von Verteidigung und Staatsanwaltschaft zustimmen. Richterin Renata Bürgel will nach eigener Aussage am Dienstag die Entscheidung der Strafkammer bekanntgeben.

Die beiden Angeklagten betonten im Landgericht (LG) Hannover, dass sie trotz ihrer Bereitschaft zur Zahlung der Geldauflagen von ihrer Unschuld überzeugt seien. "Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass mir kein korruptives Verhalten vorzuwerfen ist", sagte Glaeseker in einer kurzen Erklärung. Gleichwohl erkenne er an, "dass die äußeren Umstände dazu Anlass gegeben haben, die Geschehensabläufe einer detaillierten Untersuchung zuzuführen". Die Geldauflage sei aus seiner Sicht jedoch ein Weg, "der insbesondere dazu beitragen kann, Rechtsfrieden herzustellen".

Oberstaatsanwalt befürwortet Einstellung

Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer erklärte am Montag, die "verurteilslose Einstellung" gegen die Geldauflagen sei nach dem bisherigen Prozessverlauf "sachgerecht". Zum einen liege in dem Verfahren nicht die "Schwere der Schuld" vor, welche eine weitere Aufklärung erfordere, zum anderen könne das öffentliche Interesse der Aufklärung durch die hohe Geldauflage beseitigt werden. Die Angeklagten hätten ferner bereits infolge der Ermittlungen gegen ihre Personen und den anschließenden Prozess umfassende berufliche und persönliche Konsequenzen zu tragen.

Im Glaeseker-Prozess geht es um mögliche Bestechung. Glaeseker wird von der Anklage vorgeworfen, sich zwischen 2007 und 2009 bei den Promifeiern "Nord-Süd-Dialog" über Gebühr bei der Sponsorensuche engagiert zu haben. Dies alleine wäre noch keine Straftat. Im Gegenzug soll Glaeseker aber vom mitangeklagten Partymanager Manfred Schmidt zu Flugreisen und Urlauben in Südfrankreich und Spanien eingeladen worden sein. Die Staatsanwaltschaft beziffert den Streitwert auf rund 12.000 Euro. Die Angeklagten weisen die Vorwürfe zurück und erklären die Reisen mit ihrer langjährigen Freundschaft.

Glaeseker hatte auch im Strafverfahren gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff eine wichtige Rolle. Der einstige Sprechers und ehemals engste Vertraute Wulffs war als Zeuge von der Staatsanwaltschaft geladen worden. Der Prozess endete Ende Februar in erster Instanz mit einem Freispruch. Die Staatsanwaltschaft Hannover hat gegen das Urteil allerdings bereits Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Möglicher Deal im Glaeseker-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 10.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11283 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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