Der Fußball-Zweitligist hat den gleichnamigen Ringerverein aus dem Frankfurter Stadtteil Eckenheim wegen der Gefahr der Verwechslung verklagt. Die Ringer führen den Namen seit Anfang des vergangenen Jahres. Am Mittwoch entscheidet die Urheberrechtskammer des Gerichts über den Rechtsstreit.
Die wesentlich bekanntere Fußball-Eintracht verlangt von den Eckenheimer Ringern, ihren Vereinsnamen aus dem Vereinsregister zu löschen und auch die Internet-Domäne entsprechend abzuändern.
Darüber hinaus wurde eine abstrakte Schadensersatzklage erhoben. Der ursprünglich unter dem Namen AC Victoria Eckenheim firmierende Ringerverein hatte sich durch Mitgliederbeschluss im Dezember 2009 den neuen Namen gegeben und diesen im Januar 2010 in das Vereinsregister eintragen lassen. Kurz darauf ließ man den neuen Namen beim "Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt" im spanischen Alicante als Gemeinschaftsmarke eintragen.
Daraufhin ließen sich auch die Fußballer den Markennamen bei dem Amt in Südspanien eintragen und leiteten gleichzeitig rechtliche Schritte gegen die Ringer ein. In ihrer Klage weisen sie darauf hin, dass der Name "Eintracht Frankfurt" seit Jahrzehnten beim Deutschen Patent- und Markenamt in München geschützt sei und eine entsprechende Verwechslungsgefahr mit der Ringer-Eintracht bestehe. Außergerichtliche Einigungsversuche blieben bislang ohne Erfolg.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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LG Frankfurt: . In: Legal Tribune Online, 13.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3734 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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