Im Streit um Zigarettenrauch in einem Düsseldorfer Mietshaus muss ein rauchender Rentner nach 40 Jahren seine Wohnung räumen. Dies entschied das LG Düsseldorf am Donnerstag und wies die Berufung des 75-Jährigen zurück. Die Räumung soll bis Jahresende erfolgen.
Das Düsseldorfer Landgericht (LG) räumte zwar ein, dass das Rauchen in einer Mietwohnung für sich genommen kein vertragswidriges Verhalten sei. Dementsprechend rechtfertige dies weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung. Allerdings müsse der Mieter dafür sorgen, dass kein Zigarettenrauch in den Hausflur zieht. Friedhelm Adolfs habe dies aber nicht nur nicht verhindert, sondern die Geruchsbelästigung sogar noch gefördert, indem er seine Wohnung unzureichend gelüftet und seine zahlreichen Aschenbecher nicht geleert habe. Dies sei ein schwerwiegender Pflichtverstoß und rechtfertige daher eine Kündigung (Urt. v. 26.06.2014, Az. 21 S 240/13).
Weil er seine Nachbarn mit Zigarettenrauch massiv belästigt haben soll, war dem ehemaligen Hausmeister des Hauses die Wohnung gekündigt worden. Das Amtsgericht (AG) Düsseldorf hatte der Eigentümerin Recht gegeben und den Rauswurf bestätigt. Im Berufungsverfahren vor dem LG hatte der 75-jährige Mann bestritten, vor der Kündigung mehrfach mündlich abgemahnt worden zu sein. Die Kammer war nach der Beweisaufnahme allerdings davon überzeugt, dass die Vermieterin Adolfs mündlich im Jahr 2012 mehrfach wirksam abgemahnt hat.
Der Fall des rauchenden Mieters hatte bundesweit die Gemüter erhitzt und eine gesellschaftliche Debatte ausgelöst. Adolfs war durch das Verfahren seinem Anwalt zufolge zum "zweitbekanntesten Raucher nach Helmut Schmidt" geworden. Dem pensionierten Hausmeister wurde auf seine alten Tage unverhoffte Prominenz zu Teil. Er trat bei Raucher-Demonstrationen auf. Zahlreiche Sympathisanten spendeten dem Rentner Geld für die Prozesskosten.
Das LG hat die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen, um eine grundsätzliche Klärung der Frage zu ermöglichen, ob die durch das Rauchen eines Mieters verursachten Immissionen innerhalb eines Mehrfamilienhauses einen Kündigungsgrund darstellen können.
dpa/age/LTO-Redaktion
LG Düsseldorf zu rauchendem Mieter: . In: Legal Tribune Online, 26.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12352 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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