Nach acht Monaten Prozess ist Christian B. vom Vorwurf mehrerer schwerer Sexualstraftaten freigesprochen. Beendet ist seine Zeit im Gefängnis damit aber nicht. Was die Ermittlungen im Fall Maddie gegen ihn ergeben, bleibt auch unklar.
Der auch im "Fall Maddie" mordverdächtige Christian B. ist vom Landgericht (LG) Braunschweig vom Vorwurf mehrerer schwerer Sexualstraftaten freigesprochen worden. Der 47-jährige deutsche Staatsangehörige bleibt aber im Gefängnis, weil er noch bis September 2025 eine Haftstrafe wegen Vergewaltigung absitzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Nach 38 Verhandlungstagen sprach das LG Braunschweig den Angeklagten frei. Viele Prozessbeobachter hatten mit diesem Ausgang bereits gerechnet, nachdem die Kammer im Juli auf Antrag der Verteidigung den Haftbefehl gegen den mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter aufgehoben hatte.
Das Braunschweiger Verfahren stand im Fokus internationaler Medien, weil der Angeklagte im Fall der verschwundenen dreijährigen Madeleine "Maddie" McCann unter Mordverdacht steht. Der Maddie-Komplex ist aber nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens. Die Ermittlungen dazu gehen weiter, eine Anklage ist bisher nicht absehbar.
Staatsanwaltschaft forderte 15 Jahre Freiheitsstrafe
Christian B. waren zum Prozessauftakt im Februar Vergewaltigungen in drei Fällen sowie sexueller Missbrauch von Kindern in zwei Fällen in Portugal vorgeworfen worden. Nach dem Ende Beweisaufnahme verwarf die Staatsanwaltschaft dann einen der drei Vergewaltigungsvorwürfe und forderte insgesamt 15 Jahre Freiheitsstrafe sowie die anschließende Sicherungsverwahrung gemäß § 66 Strafgesetzbuch (StGB).
Die Verteidigung hatte am Montag einen Freispruch gefordert. B.s Rechtsanwälte argumentierten damit, dass Beweise fehlten und Zeugen nicht glaubwürdig seien. Bereits im Vorfeld hatte die Staatsanwaltschaft für den Fall eines Freispruchs Revision angekündigt.
dpa/jb/LTO-Redaktion
In parallelem Verfahren zum 'Fall Maddie': . In: Legal Tribune Online, 08.10.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55581 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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