Das LG Braunschweig hat eine Klage des Rechtsdienstleisters Financialright gegen VW abgewiesen. Financialright hatte sich Ansprüche von Schweizer VW-Kunden abtreten lassen – die Abtretung sei jedoch nichtig, so das LG.
Der Rechtsdienstleister Financialright hat mit einer Schadensersatzklage für einen Schweizer VW-Dieselkunden vor Gericht eine Niederlage erlitten. Die Klage gegen Volkswagen wurde abgewiesen, wie das Landgericht (LG) Braunschweig am Dienstag mitteilte (Urt. v. 30.04.2020, Az. 11 O 3092/19). Aus Sicht der Kammer überschreitet Financialright, der die Plattform myright.de betreibt, in diesem Fall die Befugnisse für Inkassodienstleistungen. Die Abtretung möglicher Ansprüche des Schweizers an das im deutschen Rechtsdienstleistungsregister eingetragene Unternehmen sei nichtig.
Im Kern ging es um die Zulässigkeit des Geschäftsmodells des Unternehmens, das sich Ansprüche von mehr als 2.000 Schweizer Dieselkunden hatte abtreten lassen. Financialright erbringe Rechtsdienstleistungen im Schweizer Recht, obwohl bei der Registrierung im deutschen Register keine Kenntnisse im Schweizer Recht abverlangt, geprüft und für genügend befunden wurden. Financialright sei laut Gericht nicht aktivlegitimiert, weil die streitgegenständliche Abtretung wegen Verstoßes gegen § 3 Rechtsdienstleistungsgesetz gemäß § 134 Bürgerliches Gesetzbuch nichtig sei. Das Unternehmen überschreit mit seinem Geschäftsmodell die Befugnisse zur Erbringung von Inkassodienstleistungen. Als Folge führe dies zur Nichtigkeit der Abtretung.
Verhandelt wurde zwar nur der mögliche Anspruch eines einzelnen Autokäufers, der in der Schweiz ein Fahrzeug mit einem Dieselmotor vom Typ EA189 gekauft haben soll. Das Urteil hat laut einer Gerichtssprecherin aber Signalwirkung auf die sogenannte Sammelklage für rund 2.000 Schweizer mit einem Streitwert von mehr als 800.000 Euro (Az. 11 O 3136/17). Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Financialright kann innerhalb eines Monats Berufung beim Oberlandesgericht Braunschweig einlegen.
dpa/acr/LTO-Redaktion
LG Braunschweig zur Abtretung an Financialright: . In: Legal Tribune Online, 05.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41511 (abgerufen am: 07.11.2024 )
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