Wegen Ärztepfuschs müssen eine Privatklinik und ihr Geschäftsführer insgesamt 317.000 Euro zahlen. Dies geht aus einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil des LG Bonn hervor.
Laut Urteil der Bonner Richter hat die auf Rückenprobleme spezialisierte Klinik den Patienten in einem Vorgespräch nur unzureichend aufgeklärt (Az. 9 O 161/09) .
Ein heute 68 Jahre alter Rentner, der über chronische Schmerzen im Nackenbereich klagte, hatte sich nach einem Bandscheibenvorfall zwischen dem sechsten und siebten Halswirbel im August 2008 in der Bonner Klinik operieren lassen. Als er aus der Narkose erwachte, war er querschnittsgelähmt. Seitdem ist er auf den Rollstuhl angewiesen.
Nach den Feststellungen des Landgerichts (LG) Bonn war von Risiken im Vorgespräch überhaupt keine Rede gewesen. Dadurch habe der Kläger die falsche Vorstellung bekommen, dass durch den Eingriff das Problem und die Schmerzen behoben werden konnten. Tatsächlich seien die Erfolgsaussichten bei einem solchen Krankheitsbild laut medizinischen Gutachten aber nur minimal. Einen medizinischen Behandlungsfehler hätte der Sachverständige jedenfalls ausgeschlossen.
Die Bonner Privatklinik will das Urteil vor dem Oberlandesgericht Köln anfechten.
dpa/age/LTO-Redaktion
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LG Bonn: . In: Legal Tribune Online, 10.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3230 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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