Weil er das Todesurteil gegen Dietrich Bonhoeffer als "juristisch gerechtfertigt" und ihn selbst als "Landesverräter" bezeichnet hatte, wurde der Bonner Burschenschafter Norbert Weidner am Montag vom LG Bonn wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener verurteilt. Der Vorsitzende Richter sah in einer Gesamtschau der Äußerungen Weidners den Tatbestand als erfüllt an.
Das Landgericht (LG) Bonn hat in zweiter Instanz über Passagen zweier Leserbriefe für ein internes burschenschaftliches Mitteilungsblatt* entschieden. Der Verfasser und ehemalige Chefredakteur der "Burschenschaftlichen Blätter", Norbert Weidner, verunglimpfe in den Leserbriefen das Andenken des NS-Widerstandskämpfers Dietrich Bonhoeffer, so das Gericht (Urt. v. 09.09.2013, Az. 25 NS 113/13).
Der NS-Widerstandskämpfer Bonhoeffer wurde am 8. April 1945 in einem Scheinprozess ohne Verteidiger, Zeugen und Protokollführung zum Tode durch den Strang verurteilt. Der Burschenschafter Weidner hatte die Verurteilung Bonhoeffers in den Briefen als "juristisch gerechtfertigt" bezeichnet. Bonhoeffer sei ein Landesverräter gewesen.**
Vor dem LG hatte Weidner argumentiert, Bonhoeffers Handlungen im Zweiten Weltkrieg hätten bereits in der Literatur Diskussionen ausgelöst, die einen Landesverrat nahelegten. Seine Auseinandersetzung schliesse sich dem an und sei daher gerechtfertigt.
Der Vorsitzende Richter Marc Ermann kam allerdings zu dem Schluss, dass nach einer Gesamtschau der Passagen der Tatbestand des § 189 Strafgesetzbuch (StGB) erfüllt sei. Er bestätigte das erstinstanzliche Urteil von 40 Tagessätzen à 30 Euro.
Die Äußerungen Weidners hatten auch einen zivilrechtlichen Prozess zwischen ihm und Christian Becker von der "Initiative Burschenschafter gegen Neonazis" losgetreten. Das LG Bonn entschied im Juli letzten Jahres, dass Becker über Weidner sagen dürfe, er sei "höchstwahrscheinlich einer der Köpfe der rechtsextremen Bewegung, die aus Burschenschaftern, NPD und Kameradschaften besteht".
una/LTO-Redaktion
* Hier stand zunächst, dass die Leserbriefe in den "Burschenschaftlichen Blättern" erschienen seien. Dies ist unzutreffend.
** Hier stand zunächst, Weidner habe außerdem geäußert, dass es Bonhoeffer an Moral gemangelt habe. Dies ist unzutreffend.
Beide erfolgten Änderungen am 11. September 2013.
LG Bonn zu Burschenschafter: . In: Legal Tribune Online, 10.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9528 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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