Steuerhinterziehung: Ex-Gehei­ma­gent Mauss zu Bewäh­rungs­strafe ver­ur­teilt

05.10.2017

Ex-Geheimagent Werner Mauss kann erst einmal aufatmen. Der Bochumer Steuerstrafprozess ist mit einer Bewährungsstrafe zu Ende gegangen. Die Richter berücksichtigten die "beindruckende" Lebensleistung des 77-Jährigen.

Für den früheren Geheimagenten Werner Mauss ist der Steuerstrafprozess um große Vermögenswerte im Ausland glimpflich ausgegangen. Das Landgericht (LG) Bochum verurteilte ihn am Donnerstag wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte über sechs Jahre Haft gefordert. Die Richter berücksichtigten in ihrer Entscheidung ausdrücklich die Verdienste des Angeklagten.

Über viele Jahre war Mauss von der Bundesregierung mit geheimen Missionen beauftragt worden. Um die Jahrtausendwende war Schluss damit. Seitdem hat er sich nach eigenen Angaben vornehmlich auf die Arbeit für Menschenrechtsorganisationen sowie auf Geiselbefreiungen spezialisiert. Wenn Mitarbeiter etwa von Hilfsorganisationen entführt werden, bemühe er sich "unter höchster Lebensgefahr" um deren Freilassung. Auf diese Weise habe er mehr als 40 Menschen das Leben gerettet.

Insgesamt sei er an der Festnahme von rund 2.000 Kriminellen und an der Zerschlagung von mehr als 100 kriminellen Gruppierungen beteiligt gewesen, schreibt Mauss auf seiner Internetseite. Dabei habe er nur einmal Gebrauch von einer Schusswaffe gemacht.

Richter berücksichtigen große Lebensleistung

Die Bochumer Richter gehen zwar davon aus, dass Mauss zwischen den Jahren 2002 und 2011 Zinseinnahmen von rund 35 Millionen Euro verheimlicht hat. Es müsse jedoch auch die große Lebensleistung des 77-Jährigen berücksichtigt werden. "Herr Mauss hat immer versucht, das Verbrechen zu bekämpfen und nicht Verbrechen zu begehen", unterstrich Richter Markus van den Hövel bei der Urteilsbegründung.

Weil Mauss seine Zinseinkünfte aus Stiftungsvermögen und Lebensversicherungen nicht deklariert hat, gehen die Richter von einem strafrechtlich relevanten Steuerschaden von rund 13 Millionen Euro aus. Hätte der 77-Jährige seine geheimen Einkünfte allerdings offen angegeben, hätte sich die Steuerschuld laut Urteil voraussichtlich auf rund zwei Millionen reduziert. In diesem Fall hätte Mauss alle Ausgaben für seine weltweiten Agenteneinsätze vor der Steuererhebung von seinen Einkünften abziehen können.

Genau diese Gegenrechnung hatte die Staatsanwaltschaft nicht gemacht. Entsprechend irritiert zeigte man sich nach der Urteilsverkündung. "Wir sind natürlich überrascht", sagte Staatsanwalt Timo Dörffer. "Wir müssen das jetzt erst einmal sacken lassen." Die Bochumer Staatsanwälte hatten immerhin sechs Jahre und drei Monate Haft beantragt. Nun werde geprüft, ob Revision eingelegt werden soll.

"Beeindruckende Urteilsbegründung"

Auf Seiten der Verteidigung war man am Donnerstag dagegen gar nicht so unzufrieden. Professor Dr. Rainer Hamm sprach sogar von einer "beeindruckenden Urteilsbegründung". Weil die Verteidiger jedoch Freispruch beantragt hatten, sei man mit dem Ergebnis trotzdem nicht zufrieden. "Wir werden auf jeden Fall Revision einlegen", sagte Hamm. Ob sie später durchgeführt werde, sei aber offen.

Ins Visier der Ermittler war er durch eine Steuersünder-CD geraten, die das Land Nordrhein-Westfalen angekauft hatte. Mauss selbst hatte bis zuletzt behauptet, dass ihm das unter einem Decknamen meist in Stiftungen angelegte Vermögen gar nicht zugerechnet werden kann. Das Geld sei ihm von ausländischen Staaten bereits in den 1980er Jahren zur Finanzierung seiner Agententätigkeit zur Verfügung gestellt worden.

Das wollten die Richter aber auch gar nicht bestreiten. Sie gehen allerdings davon aus, dass das aktuelle, geheime Vermögen nichts mehr mit dem ursprünglichen, sogenannten Treuhandfonds zu tun hat. "Dafür spricht fundamental, dass der Angeklagte bei der Nachfolgeregelung auch seine Ehefrau und seine Kinder eingesetzt hat", erläuterte Richter van den Hövel. Hätte es sich tatsächlich noch um einen Treuhandfonds gehandelt, hätte das Vermögen im Todesfall von Mauss an die Treugeber zurückgeführt werden müssen.

200.000 Euro für karitative Zwecke

Trotz der Steuerstraftat müsse dem 77-Jährigen aber größter Respekt entgegengebracht werden. Er sei ein Hoffnungsträger gewesen und habe Leben gerettet. Richter Markus van den Hövel sprach von einer "großen, beeindruckenden Lebensleistung".

Außerdem habe Mauss seine strafrechtlich relevante Steuerschuld von rund 13 Millionen Euro bereits beglichen. Auch das müsse beim Strafmaß berücksichtigt werden. Damit Mauss das Urteil aber überhaupt spürt, wurde eine Zahlung von 200.000 Euro an karitative Organisationen angeordnet - jeweils zur Häfte an die Against Malaria Foundation und die Kinderkrebshilfe. Richter van den Hövel: "Herr Mauss, Sie haben viel Geld verdient. Da sollte man auch mal etwas davon zurückgeben."

Mauss gilt als Schlüsselfigur einer Spendenaffäre der rheinland-pfälzischen CDU. Dabei geht es um insgesamt 135.282 Euro, die von 1999 bis 2015 an den Kreisverband Cochem-Zell und den CDU-Landesverband gingen. Die Bundestagsverwaltung hat die Annahme der Spenden in einer vorläufigen Bewertung als illegal eingestuft, weil der wahre Spender nicht erkennbar war. Das Parteiengesetz untersagt anonyme Spenden von mehr als 500 Euro.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Steuerhinterziehung: . In: Legal Tribune Online, 05.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24861 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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