Seit Mai streitet der brandenburgische Landtagsabgeordnete Kalbitz mit dem AfD-Bundesvorstand um seine Parteimitgliedschaft. Nun entscheidet das Landgericht Berlin: Kalbitz muss draußen bleiben.
Das Landgericht Berlin hat den Eilantrag des Brandenburger Landtagsabgeordneten Andreas Kalbitz gegen seinen Rauswurf aus der Partei Alternative für Deutschland (AfD) abgelehnt (21.8.2020, Az. 43 O 223/20). Damit hat die Annullierung der Parteimitgliedschaft des 47-Jährigen durch das AfD-Bundesschiedsgericht Bestand - zumindest so lange, bis im Hauptsacheverfahren ein Entscheidung fällt.
In einem ersten Verfahren hatten die Richter im Juni einem Eilantrag von Kalbitz gegen seinen Rauswurf aus der Partei durch den Bundesvorstand noch stattgegeben. Die Richter hatten damals erklärt, dass die Annullierung der Parteimitgliedschaft durch den Bundesvorstand unzulässig sei. Vielmehr sei für eine Beendigung der Mitgliedschaft das Parteischiedsgericht zuständig. Nachdem das Bundesschiedsgericht dann den Spruch des Bundesvorstands Ende Juli bestätigt hatte, zog Kalbitz erneut vor Gericht.
Der AfD-Bundesvorstand hatte die Mitgliedschaft von Kalbitz im Mai mit knapper Mehrheit für nichtig erklärt. Als Grund für den Beschluss gab der Vorstand an, dass Kalbitz bei seinem Eintritt in die Partei 2013 eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen "Heimattreuen Deutschen Jugend" (HDJ) und bei den Republikanern zwischen Ende 1993 und Anfang 1994 nicht angegeben habe. Neben Thüringens Landeschef Björn Höcke gilt Kalbitz als wichtigster Vertreter der rechtsnationalen Strömung in der Partei. "Andreas Kalbitz hat gegen das Grundprinzip der AfD verstoßen: Mut zur Wahrheit", sagte der Vorsitzende der Hamburger Bürgerschaftsfraktion und Beisitzer im Bundesvorstand, Alexander Wolf, vor Beginn der Verhandlung.
Kalbitz hatte am Dienstag seinen Rückzug vom Fraktionsvorsitz im Landtag erklärt, den er eigentlich nur bis zur Entscheidung des Gerichts ruhen lassen wollte. Hintergrund ist der Krankenhausaufenthalt des Parlamentarischen Geschäftsführers Hohloch. Der junge Politiker war in der vergangenen Woche nach eigenen Angaben mit einem Milzriss in die Klinik gekommen. Zuvor hatte ihn Kalbitz - nach Angaben aus der Partei im Landtag unbeabsichtigt - heftig berührt. Kalbitz selbst sprach von einem "Missgeschick". Laut Bundesvorstandsmitglied Wolf zeige dieser Vorfall erneut, dass Kalbitz ein Mann sei, der sich nicht im Griff habe und nicht in die AfD gehöre. Nach Medienberichten hat die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren gegen Kalbitz eingeleitet.
dpa/ast/LTO-Redaktion
Parteimitgliedschaft bleibt annulliert: . In: Legal Tribune Online, 21.08.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42565 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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