LG Berlin weist Klage ab: Keine Ent­schä­d­i­gung für ober­kör­per­f­reie Frau in der "Plan­sche"

14.09.2022

Eine Mutter, die sich oberkörperfrei auf einem Wasserspielplatz aufhielt, scheiterte nun mit ihrer Klage vor dem LG Berlin. Sie hatte sich durch das Verbot für Frauen, sich auf öffentlichen Plätzen "Oben ohne" aufzuhalten, diskriminiert gefühlt.

Im Streit um den nackten Oberkörper einer Frau auf einem Berliner Wasserspielplatz hat das Landgericht (LG) Berlin eine Klage auf Entschädigung abgewiesen (Az. 26 O 80/22). Das teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit.

Die 38 Jahre alte Mutter hatte wegen des Vorfalls wenigstens 10.000 Euro Entschädigung vom Land Berlin verlangt. Die Frau hatte sich 2021 mit unbekleidetem Oberkörper auf dem Wasserspielplatz im Bezirk Treptow-Köpenick namens "Plansche" aufgehalten, um dort Zeit mit ihrem Sohn zu verbringen. Nach Beschwerden anderer Gäste über ihre Anwesenheit "oben ohne" war sie zunächst von Sicherheitskräften und dann von der Polizei aufgefordert worden, ihre Brust zu bedecken oder das Gelände zu verlassen.

Dadurch sah sich die Mutter diskriminiert. "Die Sexualisierung der weiblichen Brust ist eine Diskriminierung", argumentierte ihre Anwältin Leonie Thum am Mittwoch vor dem Landgericht Berlin. Die zuständige Zivilkammer wies die auf das - unter den Bundesländern bisher einmalige - Landesantidiskriminierungsgesetz Berlin gestützte Klage ab.

Am Mittwoch ist am Schluss der Sitzung nur der Tenor dieses Urteils verkündet worden. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

dpa/ku/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Berlin weist Klage ab: . In: Legal Tribune Online, 14.09.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49620 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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