Gesetzentwurf zum Einkommensteuergesetz: Bundesrat will eingetragene Lebenspartnerschaft mit Ehe gleichstellen

26.03.2013

Der Bundesrat will eingetragene Lebenspartnerschaften steuerlich der Ehe gleichstellen. Ein Gesetzentwurf sieht dazu die Änderung der entsprechenden Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) sowie weiterer Nebengesetze zum EStG vor.

In der Begründung des Gesetzentwurfs erinnern die Länder an das 2001 in Kraft getretene Lebenspartnerschaftsgesetz, das für gleichgeschlechtliche Paare das neue familienrechtliche Institut der eingetragenen Partnerschaft geschaffen habe. Allerdings seien die Partnerschaften bis heute gegenüber der Ehe insbesondere im Einkommensteuerrecht benachteiligt geblieben, da das die Anerkennung im Steuerrecht vorsehende Ergänzungsgesetz vom Bundesrat abgelehnt worden sei. Dadurch würden Lebenspartner bei der Einkommensteuerveranlagung nicht wie Ehegatten, sondern wie Ledige behandelt.

Weiter weist der Bundesrat darauf hin, dass Finanzverwaltung und Gerichte bei Einsprüchen und Klagen von Lebenspartnern gegen die Nichtgewährung des Splittingtarifs inzwischen wegen ernsthafter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der geltenden Besteuerungsregelung flächendeckend die Aussetzung der Vollziehung gewähren. So entschieden im Laufe der letzten Monate beispielsweise die Finanzgerichte in Bremen, Köln und Schleswig-Holstein.

Die Länder gehen von Steuermindereinnahmen im zweistelligen Millionenbereich aus, wenn das Ehegattensplitting auch eingetragenen Partnerschaften gewährt wird.

 plö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Gesetzentwurf zum Einkommensteuergesetz: . In: Legal Tribune Online, 26.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8414 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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