Hygienemängel bei Lebensmitteln: Baden-Württemberg stellt "Internetpranger" ein

07.03.2013

Eigentlich sind die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder durch Bundesgesetz verpflichtet, die Ergebnisse ihrer Kontrollen zu veröffentlichen. Bereits im Januar äußerte der VGH aber Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes. Bis zur Klärung der offenen Rechtsfragen setzt Baden-Württemberg nun die Veröffentlichung aus.

Das Gesetz sieht vor, dass alle Grenzwertüberschreitungen in Lebensmitteln, aber auch  sonstige gravierende oder etwa wiederholte Verstöße gegen Hygienevorschriften in Restaurants veröffentlicht werden müssen.

Ende Januar äußerte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg Bedenken, ob die Veröffentlichung solcher Verstöße mit deutschem Verfassungsrecht und EU-Recht überhaupt vereinbar ist (Beschl. v. 28.01.2013, Az. 9 S 2423/12).

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg beschloss daher nun, dass keine weiteren Veröffentlichungen erfolgen, bis die offenen Rechtsfragen im Hauptsacheverfahren oder durch den Bundesgesetzgeber geklärt sind.

Erst in der vergangenen Woche hatte der Bundestag eine Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes beschlossen. Danach sollen Lebensmittel-Skandale künftig noch schneller publik gemacht werden.

tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Hygienemängel bei Lebensmitteln: . In: Legal Tribune Online, 07.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8288 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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