Im Skandal um den vermeintlichen Geheimnisverrat durch netzpolitik.org gerät das Bundeskanzleramt unter Druck. Auch dort soll man schon früher als zugegeben von der Anzeige des Verfassungsschutzes gegen die Journalisten gewusst haben.
"Verfassungsschutzpräsident Maaßen hat bei Gremiensitzungen am 21. und 22. April über die Tatsache, dass er Anzeige erstattet hat, berichtet", erklärte ein Regierungssprecher gegenüber dem Berliner Tagesspiegel. Zuvor hatte es von dort geheißen, man sei selbst überrascht gewesen und habe von den letztendlich gestarteten Ermittlungen erst durch die Presse Notiz genommen.
Mit dem Innenministerium war die Anzeige von Verfassungsschutzschef Hans-Georg Maaßen von vorneherein abgesprochen, Minister Thomas de Maizière soll persönlich soll aber nicht informiert gewesen sein. Auch das Justizministerium (BMJV) wusste bereits seit April von den Vorgängen, es will den Generalbundesanwalt vor Ermittlungen gegen die Journalisten "gewarnt" haben. Auch BMJV mischte sich allerdings erst Mitte August ein, nachdem der Druck durch Öffentlichkeit, Presse und Politik zu groß wurde. Nachdem Generalbundesanwalt (GBA) Harald Range öffentlich einen "unerträglichen Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz" durch das BMJV moniert hatte, hatte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) ihm das Vertrauen entzogen und ihn in den einstweiligen Ruhestand versetzt.
Wenige Tage später wurden die Ermittlungen gegen netzpolitik.org eingestellt, nachdem ein vom BMJV in Auftrag gegebenes, der Öffentlichkeit nicht zugängliches Gutachten wohl ergab, dass kein Verdacht auf einen Landesverrat bestehe. Es ersetzte ein vom GBA beauftragtes Gutachten, das nach vorläufiger Einschätzung jedenfalls in Teilen der Veröffentlichungen als vertraulich eingestufter Dokumente durch netzpolitik.org einen Tatverdacht auf Landesverrat sah. Das BMJV, das Range vor seiner öffentlichen Kritik nach Medienberichten massiv unter Druck gesetzt haben soll, äußert sich zu den Vorgängen nach eigenen Angaben nicht mehr, nicht nur die Richter des Bundesgerichtshofs kritisierten die Vorgänge und forderten wegen des Austauschs von Beweismitteln Aufklärung.
pl/ms/LTO-Redaktion
Netzpolitik-Affäre: . In: Legal Tribune Online, 14.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16619 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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