LAG zu elektronischem Rechtsverkehr in Schleswig-Holstein: Beru­fung per Fax ein­legen geht nicht mehr

08.06.2020

Seit Anfang des Jahres können in Schleswig-Holstein bei Arbeitsgerichten Schriftsätze nur noch elektronisch eingelegt werden, faxen geht nicht mehr. Das durfte ein Anwalt erleben, dessen Berufung per Fax vom LAG als unzulässig abgelehnt wurde. 

In Schleswig-Holstein gilt seit 1. Januar 2020 eine bundesweit bisher einmalige Regelung. Per Landesverordnung wurde § 46g Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) vorzeitig eingeführt. Diese Vorschrift regelt, dass Schriftsätze an den Arbeitsgerichten nur noch über den elektronischen Rechtsverkehr eingereicht werden können. Eine Einreichung per Fax geht daher nun nicht mehr und eine so eingelegte Berufung ist unzulässig, entschied nun das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (LAG) (Beschl. v. 25.3.2020, Az. 6 Sa 102/20).

Eine Frau wehrte sich gegen eine Kündigung, erstinstanzlich wurde ihre Klage abgewiesen. Dem Urteil war eine Rechtmittelbelehrung beigefügt, die darüber aufklärte, dass Anträge in der zweiten Instanz ausschließlich per elektronischem Rechtsverkehr einzureichen seien. Dennoch reichte der Anwalt der Frau die Berufung per Fax ein.

Das LAG verwarf daraufhin die Berufung als unzulässig und gab auch dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht statt. Durch das Einreichen per Fax habe der Anwalt die Rechtsmittelbelehrung ignoriert und die Berufung nicht formgerecht eingelegt. § 46g ArbGG gelte nämlich auch für die zweite Instanz. Zwar befinde sich die Vorschrift im Abschnitt für den ersten Rechtszug, dem Willen des Gesetzgebers entspreche aber eine instanzübergreifende Anwendung. Auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sei nicht möglich. Zwar sei der Anwalt in Niedersachsen ansässig, trotzdem hätte er aber die schleswig-holsteinische Regelung kennen oder zumindest die Rechtmittelbelehrung genau lesen müssen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wegen grundsätzlicher Bedeutung wurde die Revisionsbeschwerde zugelassen.

ast/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LAG zu elektronischem Rechtsverkehr in Schleswig-Holstein: . In: Legal Tribune Online, 08.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41832 (abgerufen am: 13.11.2024 )

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