OLG München zum Reiserecht: Kostenfreie Stornierung nach Unwetterwarnung möglich

09.10.2012

Das OLG München hat am Montag einer Urlauberin Recht gegeben, die eine Reise nach Sri Lanka nach einer Unwetterwarnung des Auswärtigen Amts storniert hatte. Die Frau bekommt den vollen Reisepreis von 5.332 Euro zurück und muss keine Stornokosten zahlen.

Das Oberlandesgericht (OLG) hielt die Kündigung für gerechtfertigt. Die Urlauberin habe auf den Hinweis des Auswärtigen Amts sowie Berichte über Tote und 300.000 Obdachlose im Überschwemmungsgebiet reagieren dürfen. Der Veranstalter habe seine Behauptung, die Reise sei ungefährlich, hingegen nicht begründen können (Urt. v. 08.10.2012, Az. 21 U 519/12).

Die Reise war vom 26. Januar bis 11. Februar 2011 gebucht. Am 14. Januar wies das Auswärtige Amt auf "dauerhafte starke Regenfälle" hin, die Ortschaften im Osten der Insel abgeschnitten und Straßen unpassierbar gemacht hätten. Die Frau rief daraufhin das Fernostreiseunternehmen an. Eine Mitarbeiterin erklärte ihr aber, die Reise sei problemlos möglich und die geforderte kostenfreie Stornierung nicht möglich. Die Kundin setzte eine Frist, andernfalls werde sie den Vertrag kündigen. Noch am selben Tag wurde die Reise storniert, allerdings mit 60 Prozent Stornokosten.

Nach offiziellen Angaben hatten die Überschwemmungen im Januar 2011 mehr als 280.000 Hektar Reisanbaufläche in Sri Lanka zerstört. Mehr als 43 Menschen waren ums Leben gekommen.

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG München zum Reiserecht: . In: Legal Tribune Online, 09.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7264 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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