Ein Kölner Juraprofessor ist wegen Besitzes von Ecstasy und Crystal Meth verurteilt worden; er soll die Drogen gegen sexuelle Dienstleistungen getauscht haben. Ein zweites Verfahren wegen Besitzes von kinderpornographischem Material läuft noch.
Ein Juraprofessor ist am Dienstag vor dem Amtsgericht (AG) Köln zu einer Strafe von 9.000 Euro (60 Tagessätze à 150 Euro) wegen Besitzes von Betäubungsmitteln verurteilt worden (Urt. v. 01.03.2016, Az. 583 Ds 46/15). Die Entscheidung beruhte nach Angaben einer Gerichtssprecherin auf einer Verständigung (Deal); angeklagt waren ursprünglich ein Fall des Besitzes sowie 13 Fälle des Handeltreibens mit Crystal Meth und Ecstasy.
Wie das Gericht erklärte, fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, um die Privatsphäre eines Zeugen zu schützen. Der Mann im Alter von etwa 30 bis 40 Jahren hatte erklärt, von dem Rechtswissenschaftler Crystal Meth im Gegenzug für sexuelle Handlungen erhalten zu haben. Gegen die Entscheidung kann der Professor binnen einer Woche Rechtsmittel einlegen; andernfalls wird sie rechtskräftig.
Kinderporno-Verdacht: 60 Bilder und acht Videos auf drei Rechnern
Davon unabhängig läuft noch ein zweites Strafverfahren gegen den Professor, in welchem es um den Besitz von 60 Bildern und acht Videos mit kinderpornographischem Inhalt geht (Az. 526 Ds 944/14). (Update d. Red., eingefügt am 30.11.2016, 11.11 Uhr: Das Strafverfahren vor dem Amtsgericht Köln ist am 16. November 2016 nach § 153a Strafprozessordnung gegen Zahlung von 2.500 Euro an die Staatskasse eingestellt worden).
In dieser Sache war im Oktober 2015 nach Angaben des Kölner Stadtanzeigers (Printausgabe vom Dienstag) ein Strafbefehl über 24.000 Euro (120 Tagessätze à 200 Euro) ergangen, nachdem der Angeklagte zur Hauptverhandlung nicht erschienen war.
Gegen den Strafbefehl hat er in der Folge jedoch Einspruch eingelegt mit der Erklärung, die Dateien müsse jemand anderes auf seinen Rechnern abgespeichert haben. Derzeit ist nun ein IT-Sachverständiger mit der Klärung der Frage betraut, wann welche Dateien durch wen abgespeichert, geöffnet und gelöscht worden sind. Die Dateien haben Ermittler bei Hausdurchsuchungen auf drei von vier Rechnern des Professors entdeckt, namentlich jenen in seiner Privatwohnung und in seiner Ferienwohnung*.
Entfernung aus Beamtenverhältnis könnte folgen
Eine Stellungnahme seitens des Professors war nicht zu erlangen; auch der zuständige Sprecher der Universität Köln war bis 12:55 Uhr am Mittwochmittag nicht erreichbar. Der Hochschulrechtler Prof. Dr. Christian Birnbaum hält Konsequenzen für das Beschäftigungsverhältnis des Hochschullehrers für gut denkbar.
Bei Verfehlungen von Beamten könne ein Disziplinarverfahren gegen diese eingeleitet werden, das in verschiedene Sanktionen münden könne. "Möglicherweise wird man seitens der Universität noch den Ausgang des zweiten Strafverfahrens abwarten. Sollte dort eine Verurteilung erfolgen, wären aber grundsätzlich auch schwere Konsequenzen denkbar, bis hin zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und dem Verlust der Versorgungsansprüche," so der Kölner Anwalt.
In dem Fall würde der Professor das Schicksal eines anderen Juristen teilen, der es vor knapp zwei Jahren zu fragwürdiger Bekanntheit brachte: Jörg L., einstiger Richter in Niedersachsen, wurde aus dem Dienstverhältnis entfernt und zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt, nachdem bekannt wurde, dass er Lösungen für Examensklausuren gegen Geld bzw. gegen sexuelle Dienste abgegeben hatte.
Update, 2.3.2016, 17:11: Wie ein Sprecher der Universität Köln erklärt, läuft dort bereits ein Disziplinarverfahren, bei dem man jedoch zunächst auf den Ausgang des strafrechtlichen Verfahrens warten wolle. Wenn das Urteil rechtskräftig sei und schriftlich vorliege, werde man dem Professor Gelegenheit zur Stellungnahme geben; zu möglichen disziplinarischen Konsequenzen könne zu diesem Zeitpunkt noch nichts gesagt werden. Der Professor sei auch nicht vorübergehend suspendiert; nach derzeitigem Stand der Dinge werde er seine Vorlesungen zum Ende der Semesterferien in sechs Wochen wieder antreten.
* Anm d. Red., 3.3.2016, 9:50: Hier stand ursprünglich der Ort der Ferienwohnung. Wir haben ihn entfernt, um eine persönliche Identifizierung des Professors zu vermeiden. Aus demselben Grund wurde auch die Kommentarfunktion deaktiviert.
Constantin Baron van Lijnden und Pia Lorenz, Zweites Verfahren wegen Kinderpornos läuft: . In: Legal Tribune Online, 02.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18654 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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