Klimaaktivisten haben in Berlin Autobahnen blockiert. Die Polizei fordert nun von Ihnen das Geld für verschiedene Maßnahmen zurück. 340 Gebührenbescheide hat sie schon erlassen.
Gegen Autobahn-Blockierer, die damit für mehr Klimaschutz protestieren, erhebt die Polizei auch verstärkt Geldforderungen. Bis Ende Juli seien 340 Gebührenbescheide gegen Demonstranten erlassen worden, antwortete der Senat auf eine CDU-Anfrage. 15 Blockierer hätten das Geld bisher bezahlt. Die Höhe der Gebührenbescheide für das Ablösen angeklebter Menschen von den Straßen betrug meist 241 Euro, die Polizei wollte auch prüfen, ob sie weitere Gebühren erheben kann, hatte Innensenatorin Iris Spranger (SPD) angekündigt.
Nach den ersten 60 Geldforderungen der Polizei für die Blockadewelle im Frühjahr hatte die Klimaschutzgruppe "Letzte Generation" im Internet um Spenden gebeten. Bislang gingen laut der Internetseite 16.700 Euro ein, was etwa 70 mal 241 Euro entspricht.
Parallel schloss die Berliner Staatsanwaltschaft bis Anfang August 76 Ermittlungsverfahren ab und beantragte bei Gericht Strafbefehle. Außerdem laufen mindestens 120 weitere Ermittlungsverfahren. Die Gruppe "Letzte Generation" hatte in mehreren Aktionswochen immer wieder Autobahnausfahrten blockiert und mehr Maßnahmen gegen den Klimawandel gefordert.
Machen sich Klimaaktivisten durch Straßenblockaden strafbar?
Ob sich Klimaaktivisten durch Straßenblockaden tatsächlich strafbar machen, wird kontrovers diskutiert.
Während etwa Bundesrichter a.D. Thomas Fischer in seiner LTO-Kolumne dies unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich bejaht, spricht Rechtsprofessor Tim Wihl angesichts der Klimarkrise auf LTO von einem "Notstand in Permanenz". Unter Umständen könne die Versammlungsfreiheit zur Zulässigkeit der Blockaden führen, so Wihl.
dpa/cp/LTO-Redaktion
Klimaaktivismus in Berlin: . In: Legal Tribune Online, 19.08.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49371 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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