Eigentlich wollte Gesundheitsminister Jens Spahn die Sozialgerichte entlasten, ein neues Gesetz bewirkt jetzt aber das komplette Gegenteil. Am LSG Niedersachsen zeigt man sich angesichts der ausufernden Klageflut besorgt.
Am 9. November hat der Bundestag das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz beschlossen. Ein Gesetz, das die Situation der Pflege in Deutschland verbessern soll. Ein kleiner Zusatz des Gesetzes hat jedoch enorme Auswirkungen auf die Sozialgerichte der Bundesrepublik.
Eine überraschende Kürzung bestimmter Verjährungsfristen hat jetzt nämlich eine Welle von Rückforderungsklagen ausgelöst. Statt wie bisher vier Jahre haben die Krankenkassen nur noch zwei Jahre Zeit, um gegen vermeintlich fehlerhafte Krankenhausrechnungen vorzugehen. Um ihre Forderungen noch vor Beginn der neuen Fristen geltend zu machen, haben bundesweit zahlreiche Kassen geklagt.
"Bei unseren Sozialgerichten sind in den ersten neun Novembertagen 3.135 Klagen von Krankenkassen gegen Krankenhäuser auf Rückforderung überzahlter Vergütungen eingegangen", sagte etwa der Präsident des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen Peter Heine auf einer Pressekonferenz am Mittwoch. "Das ist ein nie dagewesener Klagehagel in die Eingangstore der Sozialgerichte", so Heine weiter.
LSG-Präsident: "Existenzsicherung geht vor"
Mit Blick auf den Personalbestand zeigte sich Heine besorgt: "Ohne Verstärkung ist das nicht zu schaffen." Dabei erinnerte er auch an die Kernaufgabe der Sozialgerichtsbarkeit: "Das Schicksal der sozial Schwachen darf nicht zugunsten von Vermögensverschiebungen innerhalb des Gesundheitssystems aufgeschoben werden. Ich sehe bei dem derzeitigen Personalbestand keinen Bearbeitungsvorrang solcher Abrechnungsstreitigkeiten gegenüber etwa den Verfahren im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder den Streit um eine Erwerbsminderungsrente. Existenzsicherung geht vor."
Als Ursache macht Heine den harten Wettbewerb zwischen Krankenhäusern und Kassen aus, der um die Gunst des Gesetzgebers entbrannt sei. Wenn der Gesetzgeber den Wünschen der Krankenhäuser entspreche und so kurze Fristen für Rückforderungen gewähre, brauche man sich laut Heine nicht über einen solche Reaktion der Kassen wundern. Es sei vorauszusehen, dass die Krankenhäuser ihrerseits auf Verrechnungen von Rückforderungsansprüchen mit ihren aktuellen Vergütungsansprüchen durch weitere Klagen reagieren würden.
Auch in Hessen haben die Sozialgerichte in den vergangenen Tagen einen starken Klageanstieg verzeichnet. Dabei ist das Gesetz noch gar nicht in Kraft getreten, sondern muss erst noch durch den Bundesrat. Sollte dies aber geschehen, könnte die Frist rückwirkend in Kraft treten.
acr/LTO-Redaktion
Klageflut an den Sozialgerichten: . In: Legal Tribune Online, 22.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32253 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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