Dürfen die Messe-Schilder der "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters" am Ortseingang neben denen der großen bekannten Kirchen hängen? Die "Pastafaris" wollen es genau wissen und klagen gegen das Land.
Die Vereinigung "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland" (FSM) hat nach einer Meldung des rbb Klage gegen das Land Brandenburg beim Landgericht (LG) Potsdam eingereicht. Die Anhänger, die sich selbst "Pastafaris" nennen, wollen damit erreichen, dass die Hinweisschilder für ihre Messen an den Ortseingängen in Templin geduldet werden.
Die Gruppierung versteht sich offiziell als Weltanschauungsgemeinschaft und fordert die Gleichstellung mit anderen Religionsgemeinschaften. Das Land hatte sich aber bereits Ende 2014 klar positioniert und in der Kirche des fliegenden Spaghettimonsters eine Religionsparodie erkannt, die keine religiöse Substanz in sich trage.
Die Schilder, um die es in dem angestrengten Rechtsstreit geht, waren ebenfalls Ende des vergangenen Jahres aufgestellt, später jedoch vom Straßenbauamt vorübergehend entfernt worden. Derzeit besteht laut rbb die Erlaubnis der Stadtverwaltung, die Schilder an anderen Stellen zu platzieren. Der FSM geht es aber offensichtlich darum, sie neben den Messeschildern der großen Kirchen zu sehen.
Ob das LG Potsdam sich noch näher mit der Sache beschäftigen wird, ist indes fraglich. Nach dem Bericht des rbb hat habe der befasste Richter bereits darauf hingewiesen, dass er das LG Frankfurt (Oder) für in der Sache zuständig erachte.
una/LTO-Redaktion
Streit um Beschilderung zur heiligen Nudelmesse: . In: Legal Tribune Online, 22.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16332 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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