Wenn Unternehmen ein anderes Vertriebssystem betreiben und nicht an Amazon liefern, darf das Online-Warenhaus keine Originalbilder des Herstellers verwenden. Diese Ansicht vertritt das KG Berlin, Amazon lenkte daraufhin ein.
Amazon darf keine Original-Produktbilder von Herstellern verwenden, die ein selektives Vertriebssystem betreiben und nicht an Amazon liefern. Nachdem der Online-Riese deswegen bereits vom Landgericht (LG) Berlin wegen einer Urheberrechtsverletzung verurteilt wurde, nahm er seine Berufung dagegen am Mittwoch zurück. Das Kammergericht (KG) Berlin hatte durchblicken lassen, dass es die Verurteilung durch das LG für zutreffend halte.
Geklagt hatte der Sportartikelhersteller Ortlieb, der seine Produkte anderweitig vertreibt und eben nicht an Amazon liefert. Amazon nutzte in der Produktbeschreibung von Ortliebs Artikeln aber trotzdem die Originalbilder des Herstellers. Der Sportartikelhersteller sah darin einen Eingriff in seinen Vertrieb und eine unzulässige Vereinnahmung seines Werbematerials. Das LG gab der Klage statt und verurteilte Amazon wegen Urheberrechtsverletzung zu Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.
In der Berufungsverhandlung am Mittwoch deutete das KG an, der Entscheidung der Vorinstanz zu folgen. Amazon sei mit Blick auf die Produktbilder kein neutraler Plattformbetreiber, sondern nehme eine aktive Rolle ein und sei deshalb für die Bildnutzung unmittelbar verantwortlich, wie es in der Pressemitteilung der Kanzlei Lubberger Lehment heißt, die den Sportartikelhersteller vertrat. Amazon habe seine Berufung daraufhin zurückgenommen.
Nach Angaben der Kanzlei hat der Fall auch außerhalb des konkreten Einzelfalls Bedeutung. Die Frage einer Urheberrechtsverletzung durch Amazon stelle sich jedes Mal, wenn ein Händler ein Produktbild ohne Zustimmung des Rechteinhabers auf die Online-Plattform hochlädt.
acr/LTO-Redaktion
Amazon nimmt Berufung zurück: . In: Legal Tribune Online, 11.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31463 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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