Kabinettsbeschlüsse: Neues Kli­ma­ge­setz, neue Straf­tat­be­stände

12.05.2021

Das Bundeskabinett hat die Einführung neuer Straftatbestände der Anleitung zum Kindesmissbrauch sowie der verhetzenden Beleidigung gebilligt. Außerdem ging es um das umstrittene Klimaschutzgesetz.

In seiner Sitzung am Mittwoch hat das Bundeskabinett mehrere Gesetzentwürfe des Bundesjustizministeriums (BMJV) abgesegnet und Eckpunkte für Neuregelungen festgelegt. Neben dem "Gesetz gegen demokratiefeindliche Tendenzen" standen noch die Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zum sexuellen Missbrauch von Kindern, die verhetzende Beleidigung und das neue Klimaschutzgesetz auf der Tagesordnung.

Das Bundeskabinett hat Eckpunkte für ein Gesetz gegen demokratiefeindliche Tendenzen beschlossen, das insbesondere Prävention und Forschung fördern soll. Außerdem soll künftig schon der Versuch der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung strafbar sein. Damit setzte die Bundesregierung ein Vorhaben aus dem Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus um. Anlass der geplanten Neuregelungen waren unter anderem das Attentat auf den CDU-Politiker Walter Lübcke sowie die Anschläge in Halle und Hanau.

Die SPD befürchtet allerdings, die Union könne das Gesetz noch auf der Zielgeraden stoppen. Die jetzt verabschiedeten Eckpunkte sind nur ein vorbereitender Schritt; es blieb offen, wann ein konkreter Gesetzentwurf vorliegen wird. Damit über das Vorhaben noch vor der Bundestagswahl im Herbst abschließend in Bundestag und Bundesrat entschieden werden könne, müsse das Kabinett spätestens am 2. Juni darüber beraten, sagte Familienministerin Franziska Giffey (SPD). Aus dem Innenministerium hieß es, es unterstütze den Prozess nach Kräften.

Anleitung zum Kindesmissbrauch künftig strafbar

Die Verbreitung und der Besitz von Anleitungen zum sexuellen Missbrauch von Kindern soll zur Straftat werden. Das Bundeskabinett billigte einen entsprechenden Gesetzesentwurf von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Künftig drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren, wenn man solche Anleitungen öffentlich verbreitet. Auch wer Missbrauchsanleitungen auch nur besitzt, aus dem Internet oder geschlossenen Chatgruppen runterlädt, muss mit Haftstrafen von bis zu zwei Jahren rechnen.

In den vergangenen Jahren seien immer mehr Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern registriert worden, heißt es in dem Entwurf. Nicht selten würden bei den Beschuldigten auch Missbrauchsanleitungen gefunden. Der neue Straftatbestand soll zügig im Bundestag beschlossen werden.

Verhetzende Beleidigung

Eine neue Strafvorschrift soll Jüdinnen und Juden, Muslime, aber auch Menschen mit Behinderung, Homosexuelle und andere vor verhetzender Beleidigung schützen. Das Kabinett möchte, dass entsprechend herabwürdigende Äußerungen zur Straftat werden. Es will so die Lücke zwischen Beleidigung und Volksverhetzung im Strafrecht schließen.

"Wir sind in der Verantwortung, jeden und jede in unserer Gesellschaft vor Anfeindungen und Ausgrenzung zu schützen", betonte Lambrecht gegenüber der dpa. Jemand, der andere in ihrer Menschenwürde angreift, indem er sie wegen ihrer Herkunft, ihrer Weltanschauung, ihrer Behinderung oder sexuellen Orientierung beschimpft oder verleumdet, muss künftig mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Dabei geht es um hetzerische Hass-Nachrichten, die direkt an die Betroffenen gerichtet werden - per E-Mail, Handynachricht oder Brief. Weil die Nachrichten aber nicht öffentlich verbreitet würden, gelte dies nicht als Volksverhetzung.

Der neue Straftatbestand der "verhetzenden Beleidigung" soll in den Gesetzentwurf zu Feindeslisten aufgenommen werden, der bereits im Bundestag beraten wird und kurz vor dem Beschluss steht. Damit soll die Verbreitung sogenannter Feindeslisten mit Namen und Daten vermeintlicher politischer Gegner explizit strafbar werden.

Neues Klimagesetz

Außerdem hat das Bundeskabinett ein neues Klimagesetz auf den Weg gebracht. Die Gesetzesanpassung war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht in einem wegweisenden Beschluss vom 29. April 2021 die alten Regelungen gekippt hatte.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Deutschland bis 2045 – statt bis 2050 – klimaneutral wird, also seine Treibhausgasemissionen effektiv auf Null senkt. Außerdem enthält er ein neues 65-Prozent-Ziel für den angestrebten Treibhausgasausstoß bis 2030 und einen Emissionsfahrplan für die Zeit zwischen 2031 und 2040.

Die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch sah dabei Licht und Schatten. Karlsruhe habe die Bundesregierung zwar einen ordentlichen Schritt in Richtung wirksamen Klimaschutz getrieben. Es sei aber nicht zu erkennen, dass das 1,5-Grad-Limit mit diesem Entwurf ernsthaft zu erreichen ist, sagte Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer der Organisation.

dpa/fkr/LTO-Redaktion

Mit Material von Germanwatch

Zitiervorschlag

Kabinettsbeschlüsse: . In: Legal Tribune Online, 12.05.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44956 (abgerufen am: 25.11.2024 )

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