Härtere Strafen für Wohnungseinbruchsdiebstahl: Aus Ein­b­re­cher wird Ver­b­re­cher

10.05.2017

Wohnungseinbrüche sollen künftig härter bestraft werden. Dazu bringt das Bundeskabinett nun ein neues Gesetz auf den Weg, welches für diese Fälle eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vorsieht.

Wer in Zukunft zum Diebstahl in eine privat genutzte Wohnung einbricht, wird zum Verbrecher. So will es jedenfalls ein neues Gesetzesvorhaben, welches das Bundeskabinett am Mittwoch beschloss. Es sieht eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr für derartige Taten vor.

Aktuell ordnet § 244 Absatz 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB) für Wohnungseinbruchsdiebstahl einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren an, in minder schweren Fällen eine Strafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Nach dem Wunsch der Bundesregierung soll die Vorschrift nun um eine weitere Qualifikation ergänzt werden, welche neben den gewöhnlichen Wohnungseinbruchsdiebstahl tritt. Auf den Einbruch in eine "dauerhaft genutzte Privatwohnung" stünde demnach künftig ein Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren.

Zahlreiche Konsequenzen durch neue Einordnung

Der Unterschied zum Einbruch in eine normale Wohnung, welche schon qua definitionem der Unterkunft von Menschen dient, liegt dabei in der dauerhaften Nutzung der Wohnung. "Wohnmobile oder ein nur einmal im Jahr genutztes Ferienhaus fallen zum Beispiel nicht darunter" erläuterte Sprecherin Dr. Juliane Baer-Henney vom Bundesjustizministerium auf LTO-Anfrage.

Ab einem Jahr Mindestfreiheitsstrafe handelt es sich bei einer Tat um ein Verbrechen. Diese Einordnung hat unter anderem Auswirkungen auf die Versuchsstrafbarkeit: § 23 Absatz 1 StGB ordnet für alle Verbrechen die Strafbarkeit des Versuchs an. Gemäß § 45 StGB führt eine Verurteilung auch zum Verlust der Fähigkeit, in öffentliche Ämter gewählt zu werden, bzw. diese zu bekleiden. Außerdem ergeben sich strafprozessuale Konsequenzen.

Minder schwere Fälle sieht das Gesetzesvorhaben für den neuen Fall des Wohnungseinbruchs gar nicht mehr vor.

Auch Vorratsdatenspeicherung möglich

Die Koalitionspartner CDU und SPD hatten sich bereits im März auf die Strafverschärfung geeinigt. Streit über die Frage, ob und in welchem Umfang bei Ermittlungen gegen mutmaßliche Einbrecher auf die Vorratsdatenspeicherung zurückgegriffen werden dürfe, verzögerte das Vorhaben aber.

Nun sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Betroffenen mit auf die Liste der Personen kommen, deren von Telekommunikationsanbietern gespeicherte Daten von Behörden abgerufen werden dürfen. Dies ist bisher nur bei Straftaten wie der Bildung terroristischer Gruppen, Mord oder sexuellem Missbrauch möglich. Die Nutzung der Daten unterliegt einem Richtervorbehalt.

"Einbruchsdiebstähle in die private Wohnung sind Straftaten, die in die Intimsphäre der Menschen eindringen – und bei den Opfern traumatische Folgen haben können", lässt sich Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) in einer Mitteilung seines Hauses. "Wir müssen alles tun, um die Menschen in ihren eigenen vier Wänden so gut wie möglich zu schützen." Aus diesem Grund sei eine härtere Bestrafung notwendig.

Maas fordert zusätzlich mehr Polizisten

"Das Ziel, ein besserer Schutz vor Einbrüchen, ist bereits im Koalitionsvertrag vereinbart worden" erklärte Sprecherin Baer-Henney gegenüber LTO zu den Hintergründen der geplanten Neuregelung. Grund sei der "eklatante" Anstieg der Zahl solcher Taten in den vergangenen zehn Jahren.

Justizminister Maas betonte gleichwohl, dass die Strafverschärfung alleine keinen ausreichenden Schutz gewährleisten könne: "Allein die Gesetze zu verschärfen, wird aber nicht ausreichen", so der Minister. "Entscheidend wird sein, dringend die Aufklärungsquoten zu erhöhen und die Täter möglichst schnell zur Rechenschaft ziehen, damit sie nicht monatelang ihr Unwesen treiben. Dazu benötigen wir deutlich mehr Polizisten."

Im Übrigen wolle man Eigentümer und Mieter durch mehr staatliche Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanziell unterstützen, wenn diese in einen besseren Einbruchschutz ihrer Wohnung investieren, etwa mit Alarmanlagen.

Bundesinnenminister Thomas De Maizière erhofft sich derweil von der Möglichkeit der Nutzung der Vorratsdatenspeicherung eine in Zukunft höhere Aufklärungsquote im Bereich der Wohnungseinbrüche: "Dieses Instrument der Verkehrsdatenabfrage und der Standortdatenabfrage wird helfen, die Täter besser zu finden und damit die Aufklärungsquote zu erhöhen". Im vergangenen Jahr betrug die Aufklärungsquote 16,9 Prozent.

mam/LTO-Redaktion

Mit Materialien von dpa

Zitiervorschlag

Härtere Strafen für Wohnungseinbruchsdiebstahl: . In: Legal Tribune Online, 10.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22873 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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