Sollen Polizisten künftig auf Facebook nach Verbrechern fahnden? Nach der Herbstkonferenz der Justizminister der Länder am Donnerstag soll dies geprüft werden. Außerdem wollen die Minister Datenhehlerei verhindern, die Korruptionsregeln für Abgeordnete verschärfen und mehr für Stalking-Opfer tun.
Die Justizminister einigten sich in Berlin darauf, dass eine Arbeitsgruppe in den kommenden Monaten untersuchen soll, welche Möglichkeiten es für eine Polizeifahndung im Internet gibt. Weil vor allem junge Leute die klassischen Medien immer weniger nutzen und stattdessen bei sozialen Netzwerken aktiv sind, wollen die Ressortchefs über neue Fahndungsinstrumente nachdenken. Strittig ist in der Runde aber, wie dabei Vorgaben zum Datenschutz einzuhalten sind. Erprobt wird die Methode bereits in Niedersachsen und Hessen. Die Polizei dort bittet Internetnutzer seit längerem über einen eigenen Facebook-Auftritt um Hinweise bei der Aufklärung von Verbrechen.
Der An- und Verkauf gestohlener Daten soll nach Ergebnissen der Konferenz strafbar werden - mit Ausnahme des Kaufs von Steuer-CDs und anderer Daten durch den Staat. Ein Gesetzentwurf aus Hessen dazu liegt inzwischen vor und wird nun mit Experten abgestimmt. Geplant ist, das Vorhaben im nächsten Jahr in den Bundesrat einzubringen. Bisher sind nur der Diebstahl von Daten und deren Nutzung strafbar, aber nicht der Handel. Kriminelle erzielen Millionen beim Verkauf gestohlener Konten- oder Kreditkarteninformationen. Bei CDs aus der Schweiz mit Daten deutscher Steuersünder traten schon mehrfach die Länder als Käufer auf.
Aus Sicht der Minister sind die Antikorruptionsregeln für Abgeordnete in Deutschland im Vergleich mit vielen anderen Staaten recht lax. Hierzulande stehe derzeit nur der direkte Stimmenkauf bei einer Parlamentsabstimmung unter Strafe. Die Justizminister halten eine Neuregelung für überfällig. Nordrhein-Westfalen will dazu einen Gesetzentwurf ausarbeiten.
Forderung nach besserem Schutz von Stalking-Opfern
Zudem fordern die Minister einen besseren Schutz von Schülern vor sexuellen Übergriffen durch Lehrer. Bislang könnten Lehrer, die Schüler nur vertretungsweise unterrichten, in solchen Fällen nicht belangt werden. Künftig soll die Regelung für alle Lehrer einer Schule gelten und auch für andere Betreuer wie Sporttrainer. Rheinland-Pfalz und Bayern planen dazu einen Gesetzentwurf.
Weiterhin verständigten sich die Justiminister darauf, dass Stalking-Opfer besseren Schutz erhalten sollen. Bislang zählt für die Strafverfolgung, ob ein Betroffener durch die Belästigung schwerwiegend in seiner Lebensgestaltung beeinträchtigt wird - also zum Beispiel die Wohnung oder den Job wechseln muss, um dem Stalker zu entgehen. Das soll sich ändern: Opfer sollen rechtliche Handhabe bekommen, schon wenn das Stalking "geeignet" ist, ihre Lebensgestaltung zu beeinträchtigen.
dpa/tko/LTO-Redaktion
Herbstkonferenz der Justizminister: . In: Legal Tribune Online, 16.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7573 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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